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Rückerstattung von Strombeiträgen

Rückzahlung von StrombeiträgenSie möchten sich über die Rückzahlung von Strombeiträgen erkundigen? Diese möchten wir Ihnen am folgenden Beispiel erklären: Martin K. hat jahrelang für einen bekannten Stromversorger im Service gearbeitet und kennt deshalb einige interessante Geschichten über Stromkunden. Besonders in Erinnerung blieb ihm der ältere Herr aus Magdeburg. Er rief eines Tages an und wollte seine Abschlagszahlung heraufsetzen. Martin K. schaute in dessen Kundenkonto und sah, dass der Strombeitrag schon weit über dem Verbrauch des Mannes lag. Er teilte also dem Herrn mit: Es wäre nicht nötig seine Beiträge zu erhöhen, sie seien mehr als großzügig bemessen. Daraufhin erklärte ihm der Mann, dass sein nächster Urlaub etwas teurer als gedacht wird. Nun war Martin K. verwirrt.

Der Magdeburger klärte ihn auf: Er würde immer mehr Strom zahlen als verbrauchen und von dem zurückerstatteten Geld in den Urlaub fahren. Diesmal wolle er nach Hawaii und da würde er mit seinen bisherigen Abschlagszahlungen nicht hinkommen. Warum er das Geld nicht zur Bank bringe, fragte der Servicemitarbeiter. Nun meinte der ältere Herr, dort könne er immer ran, die Versuchung wäre zu groß. Beim Stromversorger ist das Geld sicher vor ihm. Dies ist eine, wenn auch ungewöhnliche Möglichkeit die Rückerstattung von Strombeiträgen zu nutzen, weiteres Wissenswertes zum Thema Beitragsrückerstattung erfahren Sie hier.

Wozu überhaupt Abschlagszahlungen?

Mit dem Strombeitrag bezahlen Sie Ihren Strom im Voraus, ohne genau zu wissen, ob Sie wirklich die gezahlte Summe nutzen. Wie viel Strom Sie real verbrauchen, wird in der Regel einmal im Jahr vom Messdienstleister ermittelt. Diese Daten werden an Ihren Stromanbieter weitergeleitet. Dieser erstellt daraus die Endabrechnung und Sie erfahren dann Ihren wahren Stromverbrauch. Die Abschlagszahlung erfolgt in aller Regel monatlich und ist somit 12 Mal im Jahr zu leisten. Eine quartalsweise Zahlung ist aber auch oft möglich. Somit müssen Sie also nicht den gesamten Strom für ein Jahr auf einen Schlag bezahlen. Das entlastet Ihre Haushaltskasse. Denn den Strom für ein Jahr zu zahlen, dürfte bei den meisten Kunden ein großes Loch hineinreißen.

Wann kommt es zur Rückerstattung von Strombeiträgen?

Haben Sie am Ende der Rechnungsperiode weniger Strom verbraucht, als man vorher angenommen hat, bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurück. Auch wenn der Anbieter seine Preise innerhalb eines Jahres gesenkt hat, aber die Abschläge gleich blieben, kann es sein, dass Sie Geld zurückbekommen. Obwohl dieser Fall wohl eher theoretischer Natur ist, denn de facto erhöhen Stromanbieter permanent ihre Preise statt sie zu senken.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

Es gibt zwei Arten, wie Sie sich Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten lassen können. In den meisten Fällen überweist der Stromanbieter Ihnen das Geld auf Ihr Konto. Hier können Sie es, wie Sie möchten, verwenden. Wollen Sie Ihrem Stromanbieter treu bleiben, dann ist es möglich, die Rückzahlung zu verrechnen. Sie zahlen dann beispielsweise ein paar Monate keine Strombeiträge.

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Was passiert beim Stromanbieterwechsel?

Wechseln Sie Ihren Stromanbieter, sind die gezahlten Abschläge nicht verloren. Beim Wechsel wird der Zähler abgelesen. Der bisherige Anbieter errechnet, wie viel Sie wirklich verbraucht haben und erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge auf Ihr Konto. Hinweis: Viele Stromversorger bieten Wechsel- oder Neukundenboni. Diese erhalten Sie, wenn Sie eine bestimmte Zeit beim Anbieter bleiben (meist 1 Jahr). Der Bonus wird mit der Jahresrechnung verrechnet. Achten Sie also darauf, dass Sie nicht zu früh wechseln, da sonst der Bonus verloren geht.

Was ist eigentliche eine Sonderabschlagszahlung?

Die Sonderabschlagszahlung ist ein Strombeitrag, der höher ausfällt als normale Abschläge und gezahlt werden muss, damit der Anbieter überhaupt Strom liefert. Die Rückerstattung bzw. Verrechnung der Sonderabschlagszahlung erfolgt mit der Jahresrechnung. Meist verlangen extrem günstige Stromanbieter solche hohen Beträge im Voraus von ihren Kunden. Allerdings ist bei einer Insolvenz des Stromanbieters das vorausgezahlte Geld weg. Verbraucherzentralen raten deshalb von diesen Geschäftsmodellen ab.

Gibt es eine Rückzahlung bei Anbieterinsolvenz?

In der Tat ist es schwierig, dass Sie bei einer Anbieterinsolvenz Geld zurückerhalten. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, zu viel gezahlte Beiträge einzufordern, da diese Ihnen rechtlich zustehen. Kann Ihr Anbieter jedoch nicht zahlen, ist eine Rückerstattung Ihrer Strombeiträge fraglich. Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Auszahlung eher gering. Zudem ist es so, dass sich ein Insolvenzverfahren über Jahre hinziehen kann.

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