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Jahresabrechnung

Das Verhältnis der meisten Kunden zur Jahresabrechnung ist zwiespältig. Einerseits möchten sie gerne wissen, wie hoch die Vorauszahlungen bzw. Abschläge im nächsten Jahr ausfallen. Auf der anderen Seite ist die Jahresabrechnung die Stromrechnung für den abgelaufenen Zeitraum und meist wird aufgrund steigender Preise oder Abgaben eine kleine Nachzahlung fällig. Dennoch haben Sie ein Anrecht auf Ihre Jahresabrechnung. Die Jahresabrechnung erhält ganz unterschiedliche Posten, die mit dem Strombezug in Zusammenhang stehen. Am offensichtlichsten sind die beiden Positionen für den tatsächlichen Stromverbrauch in KWh - oftmals als Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet sowie der Posten für die Durchleitung des Stromes vom Kraftwerk zum Kunden.

Beim Arbeitspreis gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern, weshalb sich ein Vergleich auch für Privatkunden in den meisten Fällen lohnt. Der Arbeitspreis hängt bei vielen Verträgen auch von der Abnahmemenge ab, dann gibt es stufenweise einen Nachlass auf den Arbeitspreis. Ein fester und von den Kunden und Stromversorgern nicht beeinflussbarer Posten ist die EEG-Umlage. Diese dient dazu, die Kosten für die erhöhte Einspeisevergütung von Ökostrom abzudecken und die Verringerung der CO2-Emissionen zu ermöglichen. Mithilfe der aktuellen Jahresabrechnung lassen sich auch die Vorauszahlungen oder Abschläge für das nächste Jahr berechnen. Diese ergeben sich aus einer Umrechnung des Jahresverbrauches auf den jeweiligen Vorauszahlungszeitraum.