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Stromvertrag kündigen: Vier Tipps!

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Halten Sie sich für treu? Wenn ja, zahlt sich das für Ihren Stromanbieter oft aus. Selbst wenn Sie bereits einen günstigen Tarif nutzen, kommen Sie bei einem anderen Anbieter fast immer bessere Konditionen für ihren Strom. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie seit Jahren den selben Stromanbieter haben. Weshalb? Wegen einem Wechselbonus, Neukundenbonus, Sofortbonus und auch Preisgarantien, die Sie ausschließlich als Neukunde erhalten. Sie sparen Sie noch einmal 100 Euro und mehr im Jahr. Und da das Stromanbieter wechseln völlig ohne Papier und nur mit ein paar Angaben im Internet funktioniert, sollten Sie nicht zögern, auch vom Neukundenbonus und günstigen Tarifen zu profitieren. Was Sie beim Wechsel beachten müssen und wo es Fallstricke beim Kündigen des Stromvertrags gibt, erläutern wir Ihnen jetzt. Wir geben Ihnen nützliche Tipps, wie Sie Ihren Stromvertrag kündigen können.

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Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?

1. Beim Wechsel nicht selbst den Stromvertrag kündigen

Möchten Sie Ihren Stromanbieter wechseln, dann überlassen Sie die Kündigung beim alten Anbieter dem neuen Stromversorger. So verläuft alles ganz einfach. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist Ihres alten Vertrages. Liegt die beispielsweise bei drei Monaten zum Laufzeitende, geben Sie Ihrem neuen Anbieter genug Zeit die Kündigung beim bisherigen Anbieter auszusprechen. Beantragen Sie also den Wechsel mindestens vier Monate, bevor Ihr alter Vertrag ausläuft. Haben Sie keine Vertragsbindung, dann können Sie den Wechsel jederzeit vornehmen.

Tipps zur Kündigung des Stromvertrages

2. Kündigungsfrist beachten, Kündigungsvorlage nutzen

Ihr neuer Anbieter wird die Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht realisieren können, wenn nur noch zwei oder drei Wochen zur Kündigung Zeit sind. In diesem Fall sollten Sie selbst aktiv werden. Gerade wenn Sie sonst wieder 12 oder mehr Monate an Ihren alten Versorger gebunden sind. Um die Kündigung selbst vorzunehmen, füllen Sie einfach unsere Vorlage aus, die wir Ihnen von PREISVERGLEICH.de im folgenden PDF-Formular bereitstellen:

3. Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihr Anbieter den Tarif, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht, egal wie lang die Vertragslaufzeit noch dauert. Allerdings sollten Sie bei einer Sonderkündigung selbst aktiv werden, damit Sie die Fristen einhalten können, die meist nicht länger als 14 Tage sind. Um Ihnen die Kündigung so einfach wie möglich zu machen, können Sie hier eine Vorlage für Sonderkündigung im Fall einer Preiserhöhung (PDF) herunterladen.

Wichtig: Sie erhalten den Wechselbonus meist nur dann ausgezahlt, wenn Sie eine bestimmte Zeit bei Ihrem neuen Anbieter bleiben. Kündigen Sie vorher Ihren Stromvertrag, geht der Bonus verloren. Überlegen Sie sich also, ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie den Wechselbonus noch nicht erhalten haben.

4. Umzug und Änderung der Belieferungsanschrift

Ziehen Sie aus beruflichen oder privaten Gründen um, dann können Sie Ihren Anbieter mit in die neue Wohnung nehmen. Geben Sie ihm dazu mindestens sechs Wochen vorher Bescheid. Sie benötigen in diesem Fall Adresse und Zählernummer der neuen Wohnung. Notieren Sie auch den Anfangszählerstand, am besten unter Zeugen; nur falls es später zu Fehlern in der Stromrechnung kommt. Wollen Sie Ihren neuen Anbieter nicht mitnehmen, aber Ihr Vertrag läuft noch über einen bestimmten Zeitraum, kommt es auf die Vertragsbedingungen an, was beim Umzug zu tun ist. Manche Stromanbieter betrachten den Auszug als vertragsauflösende Bedingung oder sie gewähren Ihnen als Kunden ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall nutzen Sie unsere Vorlage für die Kündigung beim Umzug. Andere Stromanbieter bestehen auf die Erfüllung des Vertrages, wenn sie Sie in Ihrer neuen Wohnung weiterhin beliefern können. Liegt Ihre neue Wohnung aber nicht innerhalb des Liefergebietes des Versorgers, dann ist es möglich, dass Sie Ihren Stromvertrag kündigen. Sie müssen also keine Leistung bezahlen, die Sie gar nicht erhalten können.

In vier Schritten den Stromvertrag kündigen
  1. 1.Kündigung schriftlich vornehmen oder Onlinefunktion (Kundenportal) des Anbieters nutzen
  2. 2.Zählernummer, Abnahmestelle und Kundennummer auf der Kündigung nicht vergessen
  3. 3.Schriftliche Kündigung per Einschreiben versenden
  4. 4.Bestätigung der Kündigung sollte nach zwei Wochen erfolgt sein
Nicole Vergin

Nicole Vergin


Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Strommarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.

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