Die Kündigungsfrist für Stromlieferverträge ist unterschiedlich geregelt. Von praktischer Bedeutung ist die Kündigungsfrist bei Stromverträgen vor allem in drei Fällen: Kündigung des Stromvertrags wegen Umzugs, wegen Preiserhöhung oder auch wegen des Wechsels zu einem anderen Anbieter. In allen diesen Fällen gelten für die Kündigungsfrist von Stromverträgen unterschiedliche Regelungen und eigene Kündigungsfristen. Sie hängen auch davon ab, bei welchem Versorger Sie den Stromvertrag abgeschließen.
Haben Sie einen Stromvertrag mit dem Grundversorger, also zum Beispiel den Stadtwerken, abgeschlossen, so können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei anderen Stromanbietern hängt die Kündigungsfrist vom jeweiligen Stromvertrag ab. Oft laufen diese Verträge über einen gewissen Zeitraum und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht innerhalb einer gewissen Frist kündigen.
Möchten Sie als Kunde zum Beispiel zu einem billigeren Anbieter wechseln, so müssen Sie in den Vertrag hineinschauen und sich dort über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Es gibt in solchen Fällen nur zwei Möglichkeiten, um vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen: Entweder der Kunde plant einen Umzug und der Anbieter kann ihm unter der neuen Adresse keinen Strom zum gleichen Preis anbieten oder der Stromanbieter erhöht die Preise. Dann ist dieser gesetzlich verpflichtet Ihnen als Stromkunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Hier beträgt die Kündigungsfrist meist zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung.