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Stromlieferungsvertrag

Der Stromlieferungsvertrag ist das Dokument, welches die Konditionen für die Stromlieferung beschreibt und die Pflichten sowohl des Stromlieferanten als auch des Kunden regelt. Grundsätzlich gibt es den Stromlieferungsvertrag in zwei Formen. Einen Vertrag auf dessen Abschluss jeder Kunde nach Senden eines Briefes mit Adresse, der Abnahmestelle und Zählerangabe Anspruch hat. Dieser nennt sich Grundversorgungs-Vertrag und wird meist mit Stadtwerken abgeschlossen. Die zweite, häufigere Variante sind die individuell verhandelten Verträge.

Der Stromlieferungsvertrag ist wesentlich detaillierter als die früheren Verträge, als es fast noch einen Einheitstarif für den Strom gegeben hat. Der Stromlieferungsvertrag enthält die individuell vereinbarten Komponenten, wie den Arbeitspreis pro Kilowattstunde, die monatliche Grundgebühr und auch die Regelungen zu Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen. Diese Preise werden dann noch ergänzt um die staatlich vorgeschriebenen Preiskomponenten wie die EEG-Umlage, die Mehrwertsteuer oder auch die Netznutzungsentgelte. Der Stromlieferungsvertrag nennt also alle Preise und Zahlungskonditionen und regelt auch die Form der Bezahlung.

Der Stromlieferungsvertrag regelt auch die Art des bezogenen Stroms. So kann der Stromkunde die Energiewende noch mehr durch Abschluss eines Öko-Tarifes fördern oder sich kostenbewusst für einen Billigstromanbieter mit einem mutmaßlich hohen Atomstromanteil entscheiden. Den günstigsten oder für den Kunden am Besten passenden Stromlieferungsvertrag zu finden ist gar nicht so einfach. Internet-Vergleichsportale unterstützen den Kunden bei der Suche nach dem besten und zu ihm passenden Stromlieferungsvertrag.