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Insolvenz des Stromanbieters - was tun?

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Wir zeigen Ihnen im Ratgeber was Sie jetzt tun können und welche Rechte Sie als Verbraucher haben!

1. Was passiert wenn ein Stromversorger insolvent wird?

Wenn ein Stromanbieter insolvent wird, steht man als Kunde nie im Dunkeln da. Die Stromversorgung ist immer sichergestellt. Entweder entscheidet der vorläufige Insolvenzverwalter die Belieferung fortzusetzen oder es greift automatisch die Ersatzversorgung durch den regionalen Grundversorger. Letzteres passiert dann, wenn der insolvente Stromanbieter nicht mehr in der Lage ist, Sie weiter mit Strom zu beliefern. Das kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise ist es dem insolventen Stromanbieter nicht mehr erlaubt die Energienetze zu nutzen. Der Grundversorger (i.d.R. die örtlichen Stadtwerke) ist dann per Gesetz verpflichtet, die Stromversorgung für jeden Endverbraucher zu gewährleisten. Greift die Ersatzversorgung ein, wird der betreffende Kunde durch den Grundversorger schriftlich informiert. Wenn der Kunde 3 Monate in der Ersatzversorgung bleibt und nichts unternimmt, dann wechselt er automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Stromversorgers.

2. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Kunden, die erst kürzlich einen Vertrag beim jetzt insolventen Stromanbieter abgeschlossen haben, können noch bis zum Ablauf der Frist ihr gesetzliches Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Wenn das nicht mehr möglich ist, sollten Sie sofort Ihre Einzugsermächtigung widerrufen bzw. den Dauerauftrag bei Ihrer Bank kündigen. Daraufhin sollten Sie beim (vorläufigen) Insolvenzverwalter die neue Bankverbindung in Erfahrung bringen. Denn für den laufenden Stromverbrauch müssen Sie weiter Abschläge bezahlen. Ansonsten können Sie bei laufender Belieferung aktuell nur abwarten. Der bestehende Vertrag zwischen Ihnen und dem insolventen Stromanbieter läuft unverändert weiter mit den vereinbarten Laufzeiten und vertraglichen Kündigungsfristen. Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund der Insolvenz des Stromanbieters. Dieses entsteht erst, wenn die Strom- oder Gaslieferung durch Ihren Versorger eingestellt wird und die Ersatzversorgung einsetzt. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Grundversorger entsprechend informiert.

3. Was muss ich beachten, wenn mich der Netzbetreiber über die Vertragskündigung informiert?

Wenn Sie das Schreiben erhalten, dass Sie in die Ersatzversorgung rutschen, sollten Sie zeitnah selbst die Zählerstände ablesen und dem Netzbetreiber sowie Grundversorger mitteilen. So kann beim Übergang ordentlich abgerechnet werden. Im Falle der Vertragskündigung besteht das Risiko, dass sie vorgeleistete Abschläge ganz oder teilweise verlieren. Lassen Sie sich außerdem den Beginn der Ersatzversorgung vom Grundversorger schriftlich bestätigen. Auch eine förmliche Kündigung des Vertrags mit dem insolventen Stromanbieter mit Angabe des aktuellen Zählerstands ist ratsam, da Sie ab diesem Zeitpunkt über die Ersatzversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers beliefert werden. Da die Ersatzversorgungstarife in der Regel sehr teuer sind, jedoch jederzeit kündbar, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Sie können dazu unseren Stromvergleich oder unsere kostenlose Hotline 0341 39 37 37 37 von Montag bis Freitag von 8.00 - 22.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 – 18.00 Uhr kontaktieren.

4. Bekomme ich noch versprochene Bonuszahlungen und/oder Guthaben aus einer Rechnung?

Kunden erhalten im Laufe des Insolvenzverfahrens eine Schlussabrechnung. Prüfen Sie diese Abrechnung gründlich und achten Sie auf eventuell ausstehende Boni oder Guthaben. In einem Insolvenzverfahren können Sie nicht mehr wie gewohnt Zahlungen vom Stromanbieter verlangen oder Rechnungsguthaben bzw. Boni abmahnen. Ihre Forderungen müssen Sie im Verfahren gesondert anmelden. Dies ist erst nach Eröffnung des Verfahrens möglich. Die Forderungen werden dann in die sogenannte Insolvenztabelle eingetragen. Im nächsten Schritt prüft der Insolvenzverwalter, ob die Forderungen berechtigt sind. Ist das der Fall, erhalten Sie erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Ihre Forderungen zurück. Achtung: Insolvenzverfahren dauern in der Regel mehrere Jahre. Und Sie bekommen auch nur einen Teil Ihrer Forderungen zurück – meist weniger als 5 Prozent der Gesamtsumme, die Ihnen der insolvente Stromanbieter schuldet.

Nicole Vergin

Nicole Vergin


Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Strommarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.