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BEV Energie – Alles Wichtige zur Insolvenz

BEV Energie beantrag InsolvenzDer Gas- und Stromanbieter BEV Energie, die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit Hauptsitz in München, ist jetzt offiziell insolvent. Nach einstimmigen Medienberichten hat der Stromversorger am 25. Januar 2019 beim Amtsgericht München Insolvenz beantragt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Fachanwalt für Insolvenzrecht Axel W. Bierbach aus der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen. Sind Sie als Kunde von der BEV Insolvenz betroffen, erfahren Sie im Folgenden, was jetzt auf Sie zukommt. Eines vorneweg: Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH kann Sie ab dem 30. Januar 2019 nicht länger mit Strom und Gas versorgen. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung erfolgt jetzt durch Ihren örtlichen Grundversorger und ist in Deutschland gesetzlich garantiert.

Fragen & Antworten zur BEV Insolvenz – Informationen für Kunden

Finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur BEV Energie Insolvenz auf einem Blick. Mit Klick auf den entsprechenden Menüpunkt erhalten Sie alle Informationen zum Thema. Wichtig ist: die BEV bietet seit Ende Januar 2019 keine Strom- und Gastarife mehr an.

Werde ich auch weiterhin mit Energie versorgt?

Ja und nein, Sie werden weiterhin mit Strom und Gas versorgt, jedoch nicht mehr von der BEV. Die BEV Bayern hat am 25. Januar 2019 Insolvenz angemeldet, da Sie Ihren Lieferverpflichtungen aus bestehenden Versorgungsverträgen nicht mehr nachkommen kann. In Folge dessen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren am 29. Januar 2019 bestätigt. Damit darf und kann Sie die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft nicht länger mit günstigen Strom- und Gastarifen versorgen. Die Ersatzversorgung übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger. In München sind das zum Beispiel die Stadtwerke. In Hamburg und Berlin ist das Vattenfall. Sie fallen jetzt automatisch in den vergleichsweise teuren Grundversorgungstarif. Zusammengefasst heißt das für Sie:

  • keine BEV Energie Versorgung mehr
  • aktuell im teuren Grundversorgungstarif
  • keine Zahlung an die BEV mehr
  • Anbieterwechsel empfohlen

Bezahle ich jetzt mehr für Strom und Gas?

Ja, in der Regel sind die Grundversorgungstarife teurer. Das heißt, dass Sie jetzt höchstwahrscheinlich deutlich mehr für Ihren Strom- und Gasanschluss bezahlen. Einer der Hauptgründe für die BEV Insolvenz ist, dass der Energieanbieter Strom- und Gastarife angeboten hat, die zum Teil deutlich zu günstig waren. Die Tarife waren so günstig, dass die BEV hier keine Gewinne mehr erwirtschaften konnte. Auch im Vorfeld versandte Preiserhöhungsschreiben konnten die Insolvenz nicht verhindern.

Um hohen Strom- und Gaskosten aus dem Grundversorgungstarif entgegenzuwirken, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu einem fairen und sicheren Energieversorger. Berücksichtigen Sie im Strom- und Gasvergleich vor allem Anbieter, die Sie auch namentlich kennen.

Grundversorger mit kostenlosem Strom- und Gasvergleich wechseln

Mit unserem kostenlosem Stromvergleich und Gasvergleich können Sie bis mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Die Ersparnis bezieht sich vor allem auf teure Grundversorgertarife, die Sie jetzt durch die Insolvenz der BEV Energie beziehen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten jährlichen Strom- und Gasverbrauch in unseren Tarifvergleich ein. Mit Klick auf „Jetzt vergleichen“ erhalten Sie die verfügbaren Strom- und Gasanbieter für Ihre Postleitzahl angezeigt.

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Verschaffen Sie jetzt eine Preistransparenz der angebotenen Tarife und berücksichtigen Sie vor allem den Preis pro kWh. Beachten Sie beim Preisvergleich vor allem die folgenden Punkte:

Beachten Sie beim Preisvergleich vor allem die folgenden Punkte:
  1. 1.Grund- und Arbeitspreise vergleichen
  2. 2.Preisgarantien berücksichtigen
  3. 3.Bedingungen für Neukundenboni einsehen

Einige günstige Stromanbieter zahlen Ihnen nur einen Neukundenbonus, wenn Sie mindestens 12 Monate und ohne Aussprache einer Kündigung beim Anbieter bleiben. Das kann bedeuten, dass Sie zwar den Neukundenbonus erhalten, jedoch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist automatisch in die Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr gehen.

Tipps für einen sicheren Energieversorger – nie mehr BEV

Bei der Suche nach einem sicheren Energieversorger können Sie einiges beachten. Haben Sie ein besonders günstiges Angebot gefunden, achten Sie bitte auf sämtliche Tarifdetails. So ist eine Preisgarantie für die Dauer der gesamten Mindestvertragslaufzeit stets von Vorteil. Stellen Sie sich im Tarifvergleich einfach die folgenden Fragen:

  • Kenne ich den Anbieter?
  • Zu wem gehört der Anbieter?
  • Wie gut ist der jeweilige Tarif bewertet? (Kundenbewertungen)
  • Gibt es eine monatliche Zahlweise? (keine Vorkasse eingehen)
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist? (max. 6 Wochen empfohlen)
  • Was kostet Strom und Gas ohne Bonus? (transparente Preise)

Bucht die BEV Energie weiterhin von meinem Konto ab?

Nein, es erfolgen keine Zahlungen an die BEV mehr. Haben Sie sich für einen Lastschrifteinzug oder eine Einzugsermächtigung entschieden, werden diese ab sofort eingestellt. Bitte nehmen Sie keine manuellen Zahlungen mehr vor. Die BEV Energie ist faktisch nicht mehr Ihr Energieversorger. Über künftige Zahlungen informiert Sie Ihr örtlicher Grundversorger.

Muss ich meinen Energievertrag mit der BEV noch kündigen?

Nein, Sie brauchen keine Kündigung aussprechen, da Sie ab sofort kein BEV Kunde mehr sind. Ihr aktueller Strom- und Gasanbieter ist jetzt Ihr Grundversorger. Dieser können Sie jederzeit innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine weitere Kündigungsfrist besteht nicht. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Ihre Strom- und Gasversorgung fristgerecht durch einen neuen Anbieter garantiert wird.

Bekomme ich von BEV Energie noch eine ordentliche Jahresabrechnung?

Ja, selbstverständlich haben Sie das Recht auf eine ordentliche Verbrauchsabrechnung, die entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung enthält. Im Falle einer Nachzahlung sind Sie dazu verpflichtet, die offen stehenden Forderungen direkt an den vorläufig bestellten Insolvenzverwalter zu zahlen. In diesem Fall ist das die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen mit folgender Bankverbindung: Rechtsanwalt Bierbach/ BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH DB Privat- und Firmenkundenbank AG IBAN: DE91 7007 0024 0044 7490 20 BIC: DEUTDEDBMUC   Ergibt Ihre Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, haben Sie leider kein Anrecht auf die Erstattung des Guthabens. Die BEV Energie ist zahlungsunfähig und kann keine weiteren Auszahlungen veranlassen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Ich habe ein BEV Guthaben, wann bekomme ich mein Geld zurück?

Haben Sie aufgrund hoher Abschlagszahlungen, einer Vorkassenzahlung oder einfach auf Grund eines geringeren Strom- und Gasverbrauches einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung eines Guthabens, können Sie dieses in einer Insolvenztabelle anmelden. Eine sofortige Auszahlung ist nicht möglich. Inwieweit das Insolvenzverfahren eine Auszahlung Ihrer offenen Forderung zulässt, hängt letztlich von der verfügbaren Insolvenz-Masse der BEV Energie ab. Da Sie als Kunde mit sämtlichen Gläubigern wie z. B. Banken und Kreditinstituten gleichgestellt sind, ist es unwahrscheinlich, dass Ihr Guthaben erstattet wird. Zudem kann sich das Insolvenzverfahren über mehrere Jahre hinziehen.

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Sie Ihre Forderungen anmelden. Dies erfolgt frühestens ab Mai 2019.

Hinweise zu Preiserhöhungen und Bonus-Zahlungen

Haben Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag bei der BEV Energie erst kürzlich abgeschlossen und bis heute keine Bonuszahlung erhalten, ist diese leider hinfällig. Aufgrund der Insolvenz-Anmeldung können keine Bonuszahlungen mehr erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Privat- oder Firmenkunde sind.

  • Keine Bonuszahlungen für Neukunden mehr
  • Keine Ausschüttung von BEV Prämien mehr

Gleiches gilt für Preiserhöhungen, die vor der BEV Insolvenz ausgesprochen wurden. Diese verlieren Ihre Gültigkeit und sind hinfällig. Bestand bislang noch ein Sonderkündigungsrecht bei Preisanhebung, ist auch dieses nicht mehr notwendig, da Ihr Versorgungsvertrag im Zuge der BEV Insolvenz automatisch beendet wurde. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ist ebenfalls hinfällig.

  • Keine Preiserhöhungen mehr

Wer hilft mir bei offenen Fragen zur BEV Energie Insolvenz?

Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, sich an die örtlichen Verbraucherzentralen in Deutschland zu wenden. Die Verbraucherzentralen können Ihnen gegen eine Aufwandspauschale von ca. 30 Euro erste Handlungsempfehlungen geben und wichtige Rechts-Fragen beantworten. In den allermeisten Fällen ist die Rechtslage jedoch eindeutig. Haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung eines Guthabens, können Sie diesen nur über die Anmeldung in der Insolvenztabelle geltend machen. Eine andere Option gibt es aktuell nicht.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer Jahresabrechnung, wenden Sie sich bitte an die Servicehotline unter 089/ 120 895 232. Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen mit Sitz in München kann Ihnen nur in Ausnahmefällen weiterhelfen. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website der Kanzlei https://www.mhbk.de.


Informationen zur Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft GmbH

Die BEV Energie gehört zur GENIE Holding AG mit Sitz in Tägerwilen in der deutschsprachen Schweiz nahe Konstanz. Die GENIE Holding AG tritt als alleiniger Gesellschafter auf. Geschäftsführer der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft GmbH ist Ralph Steger (seit Januar 2019, vorher Dr. Stefan Nägele). Das Unternehmen beschäftigt ca. 300 Mitarbeiter und hat Standorte in München, Offenburg, Dresden und Leipzig. Die Zentrale befindet sich in der folgenden Anschrift: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Nymphenburger Str. 154 in 80634 München

Das Unternehmen geriet häufig aufgrund hoher und unsachgemäßer Abschlagszahlungen in die Kritik von Verbraucherschützern. Einige Kunden haben sogar von doppelten Abschlagszahlungen berichtet. Die hohen Preiserhöhungen haben im Dezember 2018 das Fass zum Überlaufen gebracht. Der Fall liegt nun unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur. Auf der Unternehmens-Webseite https://www.bev-energie.com können Sie jetzt keine Strom- und Gastarife mehr abschließen. Dafür finden Sie aktuelle Informationen zum laufenden Insolvenzverfahren.

Warum das BEV Preismodel nicht funktioniert hat?

Der Stromdiscounter BEV Energie war vor allem für seine aggressive Preispolitik bekannt. So konnte sich BEV über seine günstigen Preise am Markt und im Wettbewerb mit Energieriesen wie Vattenfall, E.ON und E wie Einfach behaupten. Was jedoch nicht berücksichtigt wurde, sind die zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Einkaufspreise für Strom. Da sich die Einnahmen aus der Strom- und Gasversorgung und die Ausgaben für den Einkauf von Strom nicht mehr die Waage hielten, kam es zu deutlichen Verlusten. Diese sollten durch extreme Strompreiserhöhungen ausgeglichen werden. Die Rechnung ging leider nicht auf, da viele Kunden Ihr Recht auf Sonderkündigung nutzten. In Folge dessen ging BEV Energie in die Pleite. Haben Sie Ihre Abschläge per Vorkasse bezahlt und generell hohe Abschläge geleistet, ist es nicht auszuschließen, dass Sie nach der Erstellung Ihrer Jahresendabrechnung auf einen Guthaben sitzen bleiben.

BEV Energie: Was bedeutet die Insolvenz?

  1. 1.Zahlungsunfähigkeit bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit
  2. 2.Überschuldung und fehlende Liquidität

Die BEV Energie hat am 25. Januar 2019 eigenständig Insolvenz beantragt. Die Gründe hierfür liegen klar auf der Hand:

Am 29. Januar wurde mit Axel W. Bierbach ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser prüft die Richtigkeit der Insolvenz. Ist die Insolvenz begründet, kommt es per Gerichtsbeschluss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Verfahren wird frühestens im Mai 2019 eröffnet. Im Anschluss daran können Sie als Kunde Ihre offenen Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Inwieweit eine Ausschüttung besteht, ist abhängig vom Rang der Forderung, der Höhe sowie der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse.

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