Die Stromrechnung informiert Sie als Stromkunden nicht nur über Ihren Stromverbrauch in Kilowattstunden, sondern auch über die Zusammensetzung der Rechnungssumme. Die meisten Stromrechnungen zeigen Ihnen regulär die unterschiedlichen Bestandteilen: Dazu gehört die Grundgebühr für 12 Monate, der Arbeits- bzw. Leistungspreis sowie die enthaltene Mehrwertsteuer.
Die Grundgebühr deckt die Kosten für die Abrechnung des Stromverbrauchs und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand ab. Dazu kommt die Abbildung des Arbeitspreises für die verbrauchten Kilowattstunden Strom sowie weitere Positionen, die allgemein mit dem Stromnetz oder der Energiewende zu tun haben.
Je nach gewähltem Stromtarif und -anbieter kann die Stromrechnung unterschiedlich hoch ausfallen. Die Unterschiede kommen zustande, weil die Stromanbieter den Arbeitspreis pro Kilowattstunde frei kalkulieren können und für den Endverbraucher verschiedene Arten der Stromproduktion zur Auswahl stehen. Die Stromrechnung listet alle geleisteten Anzahlungen (Abschläge) des vergangenen Jahres auf. Sollte der Stromverbrauch gestiegen sein, so wird auch eine Nachzahlung der noch nicht bezahlten Beträge in Rechnung gestellt. Haben Sie weniger Strom verbraucht oder sinkt mit der EEG-Umlage auch der Arbeitspreis pro kWh, können Sie gegebenenfalls auch mit einer Gutschrift rechnen.
Die Stromrechnung ist auch ein Beleg, der in die Zukunft wirkt: Aus der Gesamtsumme des Vorjahres berechnen sich die Abschlagszahlungen für das neue Jahr, wobei die Gesamtrechnungssumme unter Berücksichtigung des Verbrauchstrends gleichmäßig auf 12 Monate umgelegt wird. Haben Sie Ihre Stromrechnung am besten auf, um so einen langfristigen Vergleich der Preisentwicklung ermöglichen zu können. Wenn Sie Ihre Stromrechnung senken möchten, können Sie den Verbrauch der einzelnen Geräte mit einem Strommessgerät messen und mit modernen, energiesparenden Geräten vergleichen.