Vor der Liberalisierung des Strommarkts gab es in jeder Region einen Stromversorger. Mit dessen Tarifen musste man klarkommen, ob man wollte oder nicht. Hier wäre ein Sozialtarif angebracht gewesen, könnte man meinen. Unter einem Sozialtarif versteht man nämlich ein vergünstigtes Entgelt, welches einkommensschwachen Personengruppen zusteht. Hierzu zählen beispielsweise Geringverdiener oder Hartz-IV Empfänger. Allerdings waren die Energiepreise vor der Liberalisierung derart niedrig, dass selbst Sozialhilfeempfänger ihren Strom bezahlen konnten. Ein Sozialtarif war gar nicht notwendig. Erst seit den explodierenden Strompreisen wird der Ruf nach einem Strom-Sozialtarif laut.
Geringverdiener können Unterstützung vom Staat für Heizkosten, die Miete und andere Dinge erhalten. Arbeitslosen wird sogar der Friseurbesuch bezahlt, damit sie beispielsweise beim Bewerbungsgespräch einen guten Eindruck machen können. Doch eine große Belastung sind seit dem Jahr 2008 für viele Haushalte die gestiegenen Stromtarife. Das trifft natürlich gerade einkommensschwache Familien.
Hier hilft der Staat allerdings gar nicht. Es gibt keine Beihilfe zu den Stromkosten. Aus Teilen der Politik werden deshalb immer wieder Forderungen laut, die Energieversorger gesetzlich zwingen sollen Strom-Sozialtarife anzubieten. Natürlich wehren sich die Stromanbieter gegen solches Ansinnen. Zumal der Markt von allein preiswerte Tarife schafft. Ein einkommensschwacher Haushalt muss ja nicht im teuren Grundversorgungstarif bleiben. Wenige Klicks im Internet, beispielsweise beim Stromtarifvergleichsrechner von PREISVERGLEICH.de, genügen, um viele preiswerte Alternativen zu finden. Einsparungen von mehreren Hundert Euro im Jahr sind so möglich. Außerdem würde ein Strom-Sozialtarif den fairen Wettbewerb behindern, denn einige Stromanbieter könnten ihn sich leisten, während andere das Nachsehen hätten. Ganz zu schweigen von dem bürokratischen Aufwand, der damit einhergeht, um festzustellen, ob ein Haushalt Anspruch auf einen Sozialtarif hat oder nicht.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung kann natürlich jeder Stromanbieter von sich aus einen Sozialtarif anbieten. In Deutschland macht das nur E.ON Bayern. Hartz-IV Empfänger und auch behinderte Menschen können diesen bei der Diakonie beantragen. Nutzern des Strom-Sozialtarifes werden 9 Euro Grundgebühr pro Monat erlassen. Angeboten wird er nur im Netzgebiet von E.ON Bayern. Für die Beantragung ist es notwendig, eine GEZ-Befreiung vorzulegen. Außerdem können nur 10.000 Haushalte pro Jahr den Tarif beantragen. Aktuelle Vergleichsportale zeigen sofort, dass dieser Sozialtarif von E.ON Bayern einem Haushalt nicht unbedingt Geld spart. Es gibt alternative Anbieter, deren Tarife 50 bis 100 Euro im Jahr billiger sind. Nur sie tragen nicht die Bezeichnung Sozialtarif. Im Endeffekt ist der soziale Stromtarif von E.ON eher eine Werbeaktion für das Unternehmen, als eine echte Entlastung für Geringverdiener.
Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten, um die Energiekosten zu senken.
Selbst wenn Sie bisher bei einem sehr günstigen Stromanbieter sind, werden Sie sicherlich einen preiswerteren finden. Das liegt meist nicht an billigeren Tarifen, sondern an den Wechselboni, welche inzwischen jeder Stromanbieter offeriert. Damit können Sie die Kosten für ein Jahr um bis zu 220 Euro (je nach Höhe des Bonus) drücken. Natürlich sollten Sie nach einem Jahr den Versorger wieder wechseln, um einen neuen Bonus zu erhalten.
Die zweite Möglichkeit ist das Energiesparen. Trennen Sie mittels schaltbarer Steckdosenleisten heimliche Stromfresser wie Hi-Fi-Anlage, Blu-ray-Player oder Fernseher vom Netz. Nutzen Sie die Ökoprogramme von Waschmaschine und Geschirrspüler. Trocknen Sie die Wäsche an der Luft und nicht im Trockner.