Stromsperren werden meist vom Anbieter vorgenommen, wenn die Stromrechnung nicht bezahlt wurde und der Rückstand höher als 100 Euro ist. Auch kann die Stromsperre Menschen betreffen, die Strom unrechtmäßig erschleichen, indem sie etwa einen fremden Zähler anzapfen. Doch wer diesen Weg einschlägt, wird sicher damit rechnen, irgendwann den Strom abgedreht zu bekommen. Deshalb wollen wir im folgenden Ratgeber darauf eingehen, was Menschen, denen aufgrund von Zahlungsverzug eine Stromsperre droht, tun können, um der Stromsperre entgegenzuwirken. Kurz gesagt, das können Sie gegen eine Stromsperre tun:
Zunächst muss der Anbieter die Stromsperre vier Wochen vorher schriftlich ankündigen. Somit haben Sie Zeit mit Ihrem Stromanbieter zu reden. In fast allen Fällen kann eine Ratenzahlung über den Rückstand vereinbart werden. Darüber hinaus können Dritte, etwa Verwandte, die Zahlung der Kosten übernehmen. Teilen Sie das Ihrem Stromanbieter mit. Am besten haben Sie ein Schriftstück Ihrer Verwandten bei der Hand, welches bestätigt, dass diese aufkommen werden.
Weiterhin können Sie das Arbeits- bzw. Sozialamt um Hilfe bitten. Zwar begleichen Bezieher von ALG II die Stromkosten aus dem Regelsatz, aber das Jobcenter kann auf Basis eines Darlehens die Stromschulden übernehmen. Falls Sie zu den sogenannten Geringverdienern gehören, dürfen Sie mit Ihrem Einkommen nicht schlechter gestellt sein als ein ALG II Empfänger. Das bedeutet für Sie, dass das Sozialamt die Stromkosten übernehmen kann, wenn Sie ein zu geringes Einkommen nachweisen können.
Das Maß der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. So darf einem Haushalt nicht der Strom gesperrt werden, in dem kleine Kinder, Alte und Kranke leben. Das gilt besonders, wenn zu Hause etwa Geräte zur Heimdialyse oder Beatmung genutzt werden. Auch wenn Sie Heimarbeit verrichten, um damit Ihre Existenz zu sichern, darf der Strom nicht gesperrt werden. Sogar das Schreiben einer Examensarbeit ist ein Grund der Stromsperre zu widersprechen. Natürlich müssen Sie das dem Stromanbieter mitteilen, wenn Sie die Ankündigung der Stromsperre erhalten. Stromsperren dürfen weiterhin nicht vollzogen werden, wenn Sie einer Rechnung widersprechen, etwa weil Ihr Stromanbieter die Kosten erhöht hat. Selbst wenn damit Rückstände von mehr als 100 Euro angefallen sind. Es muss nämlich erst rechtskräftig entschieden werden, ob Ihre Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht. Falls der Anbieter bei strittiger Rechnung doch eine Stromsperre androht, gehen Sie zum Amtsgericht und beantragen eine einstweilige Verfügung dagegen.
Indirekt lässt sich eine Stromsperre durch einen Anbieterwechsel vermeiden. Suchen Sie über PREISVERGLEICH.de einfach einen günstigeren Stromversorger. Je nach Region und Verbrauch können bis zu 300 Euro im Jahr eingespart werden. Mit einem günstigeren Stromversorger sinkt die Möglichkeit, Stromschulden zu machen.