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Sonderabschlag

Unter einem Sonderabschlag versteht man eine zusätzliche Zahlung als Voraussetzung, um einen Tarif nutzen zu können. Man könnte daher auch Kaution als Synonym benutzen. Diesen Sonderabschlag haben Verbraucher vor allem bei besonders günstigen Tarifen zu leisten. Die Summe ist einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit vom Kunden an den gewählten Stromanbieter zu entrichten. Durch das Zahlen des Sonderabschlages ist der Nutzer befugt, einen Tarif mit geringeren Arbeitskosten, das heißt, einem geringerem Preis pro Kilowattstunde als dieser in anderen Tarifen betragen würde, zu nutzen. Die Höhe der zu leistenden Zahlung kann der Kunde in der Regel selbst festlegen.

Folglich ist der Rabatt umso höher, je höher die einmalige Zahlung ist. Wenn der Verbrauch an Strom am Ende der Vertragslaufzeit den geleisteten monatlichen Zahlungen entspricht, dann wird der Sonderabschlag zurück erstattet. Sollte der Kunde mehr Strom verbraucht haben, so wird die fehlende Summe mit der anfänglichen Zahlung verrechnet. Bei einigen Modellen wird die Zahlung auch zu Beginn mit den ersten Monatsraten komplett verrechnet. Im Gegensatz zur Kaution ist der Sonderabschlag zum einen zinsfrei und zum anderen kein Einlageschutz. Aus diesem Grund muss der Endverbraucher bei diesen Tarif auch das Risiko in Kauf nehmen, dass bei einer Insolvenz des Anbieters das Geld nicht zurückgezahlt werden kann.