Unter der Beistellung versteht man in der Energiewirtschaft eine Marktöffnungsregel. Sie ermöglicht dem Endverbraucher den Wechsel Ihres Stromanbieters. Der gewählte Stromanbieter verfügt meist über keine eigenen Netze in der Region Ihres Kunden. Unter der Beistellung versteht man das folgende Verfahren, den Strom der öffentlichen Anbieter zu kaufen und dem Nutzer dann kostengünstiger bereitzustellen. Der Stromanbieter macht in den meisten Fällen der Beistellung ein Minusgeschäft, da die lokalen Anbieter hohe Preise für das Kaufen ihres Stroms verlangen. Diese Kosten sind für den Anbieter meist höher als die Einnahmen, die er durch das Weiterverkaufen des Stroms macht. Ein anderes Verfahren wäre das günstigere Einspeisen des eigenen Stroms in das örtliche Netzwerk. Hierfür müsste ein Durchleitungsvertrag zwischen dem Anbieter und den Netzwerkbesitzern zu Stande kommen. Da diese Einigung jedoch nicht immer gelingt, ist die Beistellung die einzige Möglichkeit die Stromkunden trotzdem mit der nötigen Energie versorgen zu können. Da die Kosten für den Versorger auf Dauer jedoch zu hoch sind, ist die Beistellung nur eine befristete Einigung, bis ein Durchleitungsvertrag geschlossen werden kann.
Der Endnutzer hat seinen Energievertrag mit dem Stromanbieter getroffen. Dieser darf jedoch seine höheren Kosten durch die Beistellung nicht auf seinen Kunden umwälzen. Folglich hat die Beistellung keine negativen Konsequenzen für den Endverbraucher.