Das Kleingedruckte zu lesen ist immer ratsam, auch das vom Stromanbieter. Doch werden etwa erhöhte Strompreise zu sehr im Text versteckt, müssen Kunden diese nicht zahlen. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Wer bereits gezahlt hat, könne die Summe vom Energieversorger zurückfordern, auch ohne zuvor Widerruf eingelegt zu haben. Dass dieses Vorgehen Erfolg haben könnte, deutet [...]
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