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BEV Energie meldet Insolvenz an

BEV Energie offiziell insolventDer Stromanbieter BEV Energie hat am 25. Januar 2019 offiziell beim Amtsgericht in München Insolvenz angemeldet. In Folge dessen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren am 29. Januar 2019 eröffnet. Als Insolvenzanwalt wurde Axel W. Bierbach von der Münchener Kanzlei Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen bestimmt. Von der Insolvenz sind schätzungsweise 500.000 Kunden in Deutschland betroffen.

Erst Preiserhöhungen, dann Insolvenz

Die BEV Energie hat erst im Dezember 2018 massive Strompreiserhöhungen durchgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Kunden von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Kritik gab es zudem auch von Verbraucherbänden.

Wie sich jetzt herausgestellt hat, konnten die Preiserhöhungen den ohnehin angeschlagenen Energieanbieter nicht vor der Insolvenz retten. BEV Energie ist zahlungsunfähig bzw. besteht akute Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich ab Mai 2019 eröffnet.

Wichtige Informationen für Kunden

Sind Sie BEV Kunde wechseln Sie jetzt automatisch in den Grundversorgertarif, da Sie die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht länger mit Strom und Gas versorgen kann. Die Ersatzversorgung übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger, in München sind das beispielsweise die Stadtwerke München.

Wie Sie sich als Kunde jetzt am besten verhalten, erfahren Sie in einem umfangreichen Ratgeber zur BEV Energie Insolvenz. Erfahren Sie, was jetzt auf Sie zukommt und welche Rechtsansprüche Sie haben. Da die Grundversorgungstarife in der Regel sehr teuer sind, empfiehlt sich in jedem Fall ein Wechsel des Stromanbieters. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten. So beträgt die reguläre Kündigungsfrist bei Ihrem Grundversorger zwei Wochen. Eine BEV Kündigung brauchen Sie nicht aussprechen, da der Anbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht länger nachkommen kann.