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Urteil: Das dürfen Vermieter bei Stromdiebstahl tun

(Foto) Strafe für StromdiebstahlStromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat ernsthafte Konsequenzen. Das mussten nun auch Mieter in Berlin erfahren, die die Baustromversorgung ihres Wohnhauses angezapft hatten. Der Stromdiebstahl wurde „nötig“, weil den Mietern wegen unbezahlter Rechnungen der Strom abgedreht wurde. Mehr über den dreisten Stromdiebstahl auf PREISVERGLEICH.de.

Wenn Mieter einer Wohnung die Baustromversorgung ihres Wohnhauses anzapfen, damit sie mit Strom versorgt werden, handelt es sich dabei um Stromdiebstahl. Dieser rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, wie das Amtsgericht Wedding entschied (Az.: 11 C 103/14).

Stromdiebstahl wegen Stromsperre

Darum ging es in diesem Fall: Im November 2013 schloss jemand ein Stromkabel an die Baustromversorgung im Treppenhaus eines Wohngebäudes an. In der Wohnung, in die das illegale Stromkabel führte, war zuvor der Strom wegen nicht bezahlter Nachzahlungsforderungen durch den Energieversorger abgeklemmt worden. Verständlicherweise kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos. Und die Mieter? Die protestierten gegen die fristlose Kündigung und behaupteten, nicht sie, sondern ein Verwandter habe in der Wohnung gelebt und den Baustrom angezapft.

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Stromdiebstahl berechtigt zur fristlosen Kündigung

Die Vermieterin hielt jedoch an der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses fest, weshalb der Fall vor dem Amtsgericht Wedding verhandelt wurde. Dieses entschied, dass die Vermieterin im Recht sei und die fristlose Kündigung wegen des Stromdiebstahls durch die Mieter nach § 543 Abs. 1 BGB gerechtfertigt gewesen sei. Dieser Paragraph regelt die Bedingungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung. Der Stromdiebstahl stellt laut des Amtsgerichts Wedding einen wichtigen Grund zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses dar.

Mieter haften für Wohnungsnutzer

Warum wird die Wohnung gekündigt, wenn doch angeblich ein Verwandter sie während der Zeit des Stromdiebstahls nutzte? Laut Gericht ist es unerheblich, ob der Besucher den Strom gestohlen hat oder die Mieter selbst. Das Amtsgericht war der Ansicht, dass die Mieter diese Behauptung nur zum Schutz ihrer Interessen vorbrachten und verwies zudem darauf, dass Mieter immer für das Verschulden eines Wohnungsnutzers haften. Unser Tipp: Wer von einer Stromsperre betroffen ist, sollte schnellstmöglich mit seinem Energieversorger Kontakt aufnehmen, statt zum Stromdieb zu werden. Diese Punkte sind besonders wichtig:

  • Setzen Sie sich mit Ihrem Stromversorger in Verbindung
  • Bezahlen Sie offene Rechnungen oder Nachzahlungsforderungen möglichst sofort
  • Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung mit Ihrem Versorger, falls Sie einkommensschwach sind.