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EEG-Reform: Wer sind die Gewinner?

Foto: Wer profitiert von der neuen EEG-Reform?In Sachen Energiewende wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die letzten Streitpunkte in der schwarz-roten Koalition über die EEG-Reform wurden aus dem Weg geräumt. Wie die inhaltlichen Eckpunkte aussehen und wer von der Neufassung besonders profitieren soll, verrät PREISVERGLEICH.de.

Berlin - Verbraucher sollen sich künftig stärker an der Energiewende beteiligen können. Union und SPD einigten sich jetzt darauf, dass bei der EEG-Reform Bürgergenossenschaften eine faire Chance gegenüber großen Stromkonzernen bekommen sollen. Gewinnen sie eine Ausschreibung für eine neue Ökostrom-Anlage, erhalten die Genossenschaften einen Bonus.

EEG-Reform bringt Vorteile für Vermieter

Auch sollen Vermieter in großen Wohnanlagen Solaranlagen auf das Dach bauen und den Strom ihren Mietern verkaufen dürfen, ohne dass dafür die Ökostrom-Umlage fällig wird. „Die Konditionen zum Strombezug sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar sein“, heißt es in einem Eckpunktepapier zur EEG-Reform, auf das sich die Koalitionsexperten in der Nacht zu Dienstag (5. Juli) verständigten.

Lob von SPD-Politikern

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lobte die Einigung. „Ich hätte es gerne noch etwas preiswerter gehabt. Aber wenn die Fraktionen darüber reden, wird es im Regelfall etwas teurer. Trotzdem ist das gut“, sagte er am Rande einer Veranstaltung des Industrieverbandes BDI.

Mit Blick auf die neuen Förderregeln sagte er, „wir kommen weg von staatlichen Preisfestsetzungen, bei denen es immer auch relativ teuer wird, hin zu Ausschreibungen am Markt“. Genauso wichtig sei es, den Ausbau Erneuerbarer Energien an den Ausbau der Netze anzupassen.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil erklärte: „Faire Wettbewerbsbedingungen für große und kleine Anbieter sind ein zentraler Baustein, um die Energiewende zum Erfolg zu führen.“ Bisher müssen Mieter die steigende Umlage auf Ökostrom bezahlen, Hausbesitzer, die sich mit einer Dachanlage selbst versorgen, dagegen nicht.

„Geschenke“ für die Industrie

Aber auch die Industrie soll weiter profitieren. Rabatte bei der EEG-Umlage für Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, bleiben erhalten. Die EU-Kommission muss die Fortführung der Rabatte im Umfang von etwa fünf Milliarden Euro aber noch genehmigen: „Wir gehen davon aus, dass Brüssel mitspielt“, sagte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU).

Die Grünen kritisieren das massiv. „Die Industrie kann sich über weitere Geschenke freuen, die die privaten Verbraucher zahlen müssen“, meinte der grüne Energie-Experte Oliver Krischer.

An dem Gespräch der Koalitionsexperten nahm auch Gabriel teil. Sein Gesetzentwurf, der vor allem Einschnitte für die Windenergie an Land bringt, wird nach dem Willen der Koalitionäre nun in einigen Punkten verändert.

Neue Ausschreibungen für Windkraft, Solar und Biogas

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bereits an diesem Freitag im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzespaket formal nicht zustimmen, könnte es durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses aber verzögern.

Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogasanlagen bekommen künftig für ihren eingespeisten Strom keine für 20 Jahre garantierte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag. Bei den Strompreisen dürften die Verbraucher davon zunächst nichts merken - diverse Energiewende-Umlagen werden voraussichtlich sogar weiter steigen.

Text: dpa/pvg