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Urteil: Das passiert, wenn der Stromzähler zu schnell läuft

Foto Stromzähler defekt: Ein neues Urteil nimmt Stromversorger in die PflichtImmer wieder sind Verbraucher darüber schockiert, dass ihre Stromkosten exorbitant angestiegen sind. Die Frage ist dann meistens, ob die Haushaltsgeräte zu alt sind oder ob nicht doch vielleicht ein Messungsfehler vorliegt. Sollte tatsächlich der Stromzähler ungenau oder zu schnell laufen, muss eine neue Abrechnung erfolgen. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor.

Augsburg - Ein Hausbesitzer aus Schwaben muss nach einem Urteil des Amtsgerichtes Augsburg seine um rund die Hälfte gestiegenen Stromkosten nicht in voller Höhe bezahlen. Wie das Gericht am Dienstag (23. Februar) mitteilte, muss stattdessen der Energielieferant die Kosten für zwei Jahre neu berechnen, nachdem beim Zähler ein Mangel festgestellt wurde. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az. 72 C 5458/14).

Massiver Anstieg beim Stromverbrauch

Der Stromverbrauch für das Haus des Klägers war in einem Jahr um 40 Prozent gestiegen, im Folgejahr kletterte der Verbrauch nochmals in die Höhe. Als die Hausbesitzer den Zähler überprüfen ließen, stellte sich heraus, dass der Bremsmagnet geschwächt war und dadurch das Gerät zu schnell lief.

Versorger muss neu abrechnen

Der Stromversorger warf den Kunden vor Gericht vor, dass sie mit einem Fremdmagneten selbst das Gerät manipuliert hätten. Damit konnte sich das Unternehmen jedoch nicht durchsetzen. Das Augsburger Gericht war der Ansicht, dass der defekte Zähler auch durch Blitzschlag, Überspannung oder Kurzschluss zu schnell gelaufen sein könnte, und verurteilte den Lieferanten dazu, auf Basis der letzten einwandfreien Ablesung neu abzurechnen.

So überprüft man den Stromzähler

  • exaktes Messgerät besorgen
  • alle Geräte ausschalten
  • den Stromzähler prüfen
  • Versorger kontaktieren, falls der Zähler nicht stillsteht

Mehr zum Thema gibt es im folgenden Video:

Quelle: YouTube/SimpelGenial

Text: dpa/lby/pvg