13.03.2015
Erziehungsmaßnahme oder unnötige Mehrbelastung? Hohe Mahngebühren sorgen immer wieder für Streit zwischen Stromversorgern, Kunden und Verbraucherschützern. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen einen Energieversorger gibt Gegnern der Extra-Gebühren Recht. Das Urteil hat Signalcharakter, denn auch manch andere Strom- und Gasanbieter langen bei den Mahngebühren kräftig zu.
5 Euro Mahngebühren sollte ein Kunde an die Pfalzwerke AG zahlen – reichlich viel für eine unbezahlte Stromrechnung. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Berlin und bekam Recht. Dass Mahnkosten von 5 Euro oder mehr nicht zulässig sind, bestätigten die Richter am Landgericht Frankenthal (Az.: 6 O 281/12).
Die Verbraucherzentrale Berlin strengte das Gerichtsverfahren an, um gegen die Verwendung unzulässiger Bedingungen in den Stromverträgen der Pfalzwerke vorzugehen. Diese enthielten unter anderem eine Mahnkostenpauschale von 5 Euro, die das Gericht als zu hoch einschätzte. Unternehmen dürfen sich mittels Mahngebühren nur Material- und Versandkosten erstatten lassen, für Personal- und IT-Kosten gilt dies nicht. Das ist jedoch nicht der einzige Vertragsbestandteil, der vom Landgericht kassiert wurde. Auch die Klausel, dass säumige Kunden die Kosten für eine persönliche Eintreibung der Stromschulden vor Ort übernehmen sollten, ist laut des Gerichts unzulässig. Die Pfalzwerke hatten für die Mahnkostenberechnung beispielsweise den Lohn eines Fachmonteurs zu Grunde gelegt und schlugen eine Fahrtkostenpauschale von 11 Euro drauf.
Das hier skizzierte Urteil befasst sich zwar mit der Mahnpraxis der Pfalzwerke, hat jedoch auch Signalcharakter für andere Energieanbieter. Hohe Mahngebühren können einkommensschwache Verbraucher noch tiefer in die finanzielle Misere treiben. Doch auch wenn ihr Versorger keine hohen Mahnkosten verlangt, sollten zahlungsschwache Stromkunden eine Mahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wird die Stromrechnung nicht bezahlt, darf der Energieversorger im schlimmsten Fall gar eine Stromsperre verhängen. Vier Wochen vor der geplanten Stromunterbrechung müssen Energieanbieter die betroffenen Kunden informieren. Spätestens dann sollten diese aktiv werden und versuchen, die Sperre abzuwenden. Das sind die wichtigsten Schritte gegen eine Stromsperre wegen Zahlungsverzugs: