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TÜV-Zertifikate

Als TÜV-Zertifikate bezeichnen wir Urkunden, mit denen der TÜV einem Energieversorger bescheinigt, ökologisch erzeugten Strom anzubieten. Je nach Art erhalten diese TÜV-Zertifikate nur solche Anbieter, die ihren Strom zu mindestens 50 Prozent, teilweise zu 100 Prozent, aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Wind, Biomasse, Bio- bzw. Deponiegas, Geothermie oder Sonne gewinnen.

Dabei geht der TÜV Nord nach der Basisrichtlinie Ökostromprodukte 1304 vor. Um hier ein TÜV-Zertifikat zu erhalten, muss ein Anbieter mindestens ein Viertel seines Stroms aus eigens für das Ökostrom-Angebot geschaffenen oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz entsprechenden Anlagen gewinnen. Bis zu 75 Prozent können aus älteren Anlagen stammen. Der TÜV Süd hält für die Vergabe von TÜV-Zertifikaten vier eigenen Kriterienkataloge bereit. So muss nach Richtlinie EE01 der Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, bei Richtlinie EE02 zu 100 Prozent aus Wasserkraft gewonnen werden. In beiden Fällen müssen 25 Prozent der erzeugten Energie aus neu errichteten Kraftwerken stammen.

Für die Vergabe der TÜV-Zertifikate UE01 und UE02 müssen jeweils 50 Prozent des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen, wobei bei UE01 25 Prozent auf neue Kraftwerke entfallen müssen. Der Rest kann aus sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammen. Die TÜV-Zertifikate beinhalten jeweils die Förderung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.