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Energiesparlampe

Energiesparlampen sind die umgangssprachliche Bezeichnung für energiesparende Leuchtmittel, wie sie nach der EU-Richtlinie 2005/32/EG (Öko-Design-Richtline) in zwei Verordnungen ((EG)Nr.244/2009 und (EG)245/2009) benannt sind. Hierbei handelt es sich um die Anordnung gesetzlich einen stufenweisen Verzicht auf herkömmliche Glühlampen durchzusetzen. Dies wird durch ein Herstellungs- und Importverbot dieser Leuchtmittel realisiert. Zu den Energiesparlampen gehören Kompaktleuchtstofflampen, die auch als Energiesparlampen geläufig sind, sowie Halogen-, Halogenmetalldampflampen, LEDs und Natriumdampflampen. Die Kompaktleuchtstofflampe, die hauptsächlich als Energiesparlampe geläufig ist, zählt zu den Quecksilberdampf-Niederdrucklampen.

Die technische Entwicklung hierzu ist soweit vorangeschritten, dass eine Einsparung des Energiebedarfs von bis zu 80% möglich ist. Das Risiko dieser Form der Energiesparlampen liegt bei dem enthaltenen Quecksilber, das bei Beschädigungen und dem Austritt des Stoffes zu Vergiftungen führen kann. Dadurch ist auch ein erheblicher Aufwand bei der Entsorgung notwendig. Ein weiterer Nachteil dieser Bauart ist das diskontinuierlich auftretende Lichtspektrum, das das klare Erkennen von Farben beeinträchtigt. Die Leistung dieser Energiesparlampen konnte jedoch durch verschiedene technische Maßnahmen weiterhin verbessert werden.

Das elektronische Vorschaltgerät der heutigen Lampen verringert das Flimmern, das bei früheren Generationen stark kritisiert wurde und ist kaum mehr wahrnehmbar. Das Dimmen der Energiesparlampen ist durch spezielle Vorschaltgeräte auch möglich. Ein klarer Vorteil ist der lange Lebenszyklus bei einem geringeren Bedarf an elektrischer Energie, der jedoch nur bei langen Schaltzyklen zu erreichen ist.