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Durchleitungsgebühr

Die Durchleitungsgebühr ist ein zu wenig beachtetes, aber dennoch wirksames Instrument im Rahmen der Energiewende oder auch der Liberalisierung der Strommärkte. Die Durchleitungsgebühr ist die Voraussetzung dafür, dass lokale Stromunternehmen in ganz Deutschland ausliefern können und nicht auf die eigene Region begrenzt sind. Das den Strom einspeisende Unternehmen leitet den Strom über das Netz der Netzbetreiber an Endverbraucher weiter. Die Durchleitungsgebühr ist also in etwa mit einer Autobahn-Maut zu vergleichen. Die Durchleitungsgebühr ist zudem auch ein Mittel der Preisklarheit und Preiswahrheit. Denn als Stromkunden sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung neben einer Grundgebühr oder Monatspauschale auch einen Anteil für die Durchleitung des Stromes.

Damit bekommen Sie ein wesentlich besseres Gefühl dafür, was die Kilowattstunde kostet und welche sonstigen Kosten damit verbunden sind. Die Durchleitungsgebühr unterliegt übrigens nicht vollkommen der eigenständigen Kalkulation der Netzbetreiber! Um eine Diskriminierung kleinerer Stadtwerke oder auch Kraftwerksunternehmen zu vermeiden, wirft die Bundesnetzagentur ein Auge auf die Preise. Schätzen wir die Durchleitungsgebühr als zu hoch ein, so kann die Bundesnetzagentur ein Verfahren wegen Behinderung des Wettbewerbs einleiten. Dies sorgt dafür, dass eine Preisdisziplin gewahrt wird und den Netzbetreibern dennoch genügend große Gewinne für den Netzausbau und die Verwirklichung der Unternehmensziele zur Verfügung stehen. Somit ist der Weg frei für den Wettbewerb und auch kleine Anbieter können Kunden überall in Deutschland erreichen! Weitere Informationen: Durchleitungskosten!

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