Unter Durchleitungskosten versteht man Kosten, die für einen Stromanbieter entstehen, der keine eigenen Stromnetze besitzt. Diese Gebühren werden dann an den Netzbetreiber entrichtet, um über dessen Strom- und Gasnetze Energie vertreiben zu dürfen. Daher werden die Durchleitungskosten auch als Netznutzungsgebühr bezeichnet. Besitzer der Netze und damit Empfänger der Gebühr sind in der Regel die Stadtwerke, in Ausnahmen auch überregionale Konzerne. Durchleitungskosten gibt es erst seit der Liberalisierung der europäischen Energiemärkte, da vorher kein Anbieter verpflichtet war seine Netze für andere Versorger zu öffnen. Für die Gebühren kommt am Ende der Endverbraucher auf, da diese im Strompreis mit eingerechnet werden.
Laut Bundesnetzagentur machen die Durchleitungskosten circa 39 Prozent der Strom- und 22 Prozent der Gaskosten aus. Verbraucherschützer verlangen in dieser Hinsicht mehr Transparenz um zu verhindern, dass Durchleitungskosten als Vorwand für die Erhöhung der Strompreise genutzt werden. Die eingenommenen Gelder werden vom Netzbetreiber in die Instandhaltung und den Ausbau ihrer Stromnetze investiert. Wenn ein Stromversorger einen Durchleitungsvertrag mit einem Netzbetreiber schließen möchte, jedoch eine Einigung nicht auf Anhieb möglich ist, besteht die Möglichkeit der Beistellung. Hierbei stellt der Netzbetreiber dem Energieanbieter seinen Strom zur Versorgung seiner Kunden zur Verfügung. Da hierbei meist hohe Kosten für den Anbieter entstehen, sind diese Abkommen bis zum endgültigen Vertrag über die Durchleitungskosten befristet.