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Preissenkung von Ihrem Grundversorger erhalten? Warum Sie jetzt handeln sollten!

Viele Stromkunden erhalten aktuell ein Schreiben von ihrem örtlichen Grundversorger. Darin kündigen mittlerweile rund 90 Strom- und 80 Gasfirmen eine Preissenkung an. Um rund 14 Prozent sind hierbei die Preise für Bestandskunden im Bereich Strom gefallen, im Gassektor sogar um 23 Prozent. Trotzdem ist deren Preisniveau im Vergleich zu anderen Stromanbietern recht hoch.

Warum Sie trotz der Preissenkung weiterhin sparen können und welche Sonderkündigungsrechte Sie dabei besitzen, erfahren Sie hier:

Die wichtigsten Infos im Überblick

  1. 1.August 2023: Viele Grundversorger senken ihre Strompreise
  2. 2.Trotz Preissenkungen der Grundversorger gibt es noch günstigere Stromtarife: Ein Wechsel lohnt sich aktuell besonders
  3. 3.Ihr Sonderkündigungsrecht gilt auch bei sinkenden Preisen

Warum sich ein Wechsel aktuell trotzdem lohnt

Nach den Rekordpreisen von 2022 lohnt es sich aktuell besonders zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln und von den Strompreissenkungen zu profitieren. Zwar erhalten viele Kunden im Grundversorgungstarif eine Preissenkung, jedoch sind die Preise außerhalb der Grundversorger meist viel günstiger. Wer sparen will und wieder zu den Preisen von 2021 Strom beziehen möchte, wechselt über den Strompreisvergleich zu einem billigeren Stromanbieter.

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Strompreise aktuell so günstig wie 2021

Durch den Krieg in der Ukraine erreichten die Strompreise zum Ende des Jahres 2022 ein Rekordhoch: 47,5 Cent pro kWh verlangte man durchschnittlich für einen Neukundentarif im Strom-Segment. Daraufhin trat zum Januar 2023 die Strompreisbremse zur Entlastung von Privathaushalten bei den erhöhten Strom-, Gas und Wärmepreisen in Kraft.

Seit Anfang diesen Jahres sinken die Preise im Energiesektor und der Strom wird wieder günstiger: Trotz der Begrenzung der Strompreisbremse auf maximal 40 Cent je Kilowattstunde, unterbieten mittlerweile viele Anbieter diese mit einem niedrigeren Preis. Derzeit festigen sich die Preise bei rund 29 Cent pro kWh für Neukunden. Ein Wert, wie er zuletzt 2021 erreicht wurde. Für Neukunden bedeutet das eine Ersparnis von über 45 % im Gegensatz zum Vorjahr. Ein Anbieterwechsel ist deshalb wieder eine lukrative Option für Sparfüchse.

Sie wollen wechseln, aber Ihre Mindestvertragslaufzeit ist noch nicht abgelaufen? Kein Problem, ein Wechsel ist bereits 6 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Da die Zukunft ungewiss ist und die günstigen Preise schnell der Vergangenheit angehören können, sichern Sie sich am besten jetzt einen günstigen Strompreis. Ein Stromtarif mit meiner Preisgarantie von bis zu 24 Monaten gibt zusätzliche Sicherheit.

Sonderkündigungsrecht trotz Strompreissenkung?

Ihr Stromvertrag hat noch eine längere Laufzeit? Genauso wie bei einer Preiserhöhung steht Ihnen bei einem Schreiben Ihres Grundversorgers zur Preissenkung ein Sonderkündigungsrecht zu! Bis zum Inkrafttreten der Strompreissenkung haben Sie Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um rechtzeitig von einem günstigeren Anbieter Strom zu beziehen. Als Kunde in der Grundversorgung können Sie jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen, da es keine Mindestvertragslaufzeit gibt.

Quellen: Zeit Online | tagesschau.de

Expertentipp zur Strompreissenkung

Unser Experten-Tipp

Strom vom Grundversorger zu beziehen heißt nicht immer, den günstigsten Tarif zu haben. In den meisten Fällen sind die Tarife im Strompreisvergleich viel günstiger als die Grundversorgung. Im Vergleich können Sie bis zu 1000€ jährlich sparen!

Antonia Genßler

Antonia Genßler


Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!