Die Strompreise steigen und steigen und erreichten im Jahr 2020 einen neuen Rekordwert in Deutschland, der sich auch 2021 fortsetzen wird. Dabei ist der Strompreis und die damit verbundene Strompreiserhöhung u. a. vom Netzbetreiber sowie von staatlichen Abgaben und Umlagen abhängig. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren und Preisbestandteilen gehören daher:
In den Jahren 2018 und 2019 gab es in Deutschland abermals eine Erhöhung der Strompreise. Die Strompreiserhöhung schwankt jedoch von Anbieter zu Anbieter und ist von Region zu Region unterschiedlich. Je nachdem, wie viele Kosten auf Sie als Verbraucher umgelagert werden können, sollten Sie stets mit einer Erhöhung der Strompreise durch Ihren Anbieter rechnen. Dabei stehen die Daten für 2020/2021 bereits fest:
Mit einem Anbieterwechsel können Sie der Strompreiserhöhung durch höhere Netzgebühren und dem Anstieg der EEG-Umlage entgegenwirken. In 2019 lag der durchschnittliche kWh-Preis bei 0,31 Euro. Für 2020 wird erstmal ein Preis von über 0,32 Euro pro kWh prognostiziert.
Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie das Recht auf Sonderkündigung. Sie können Ihren Vertrag unabhängig von der Vertragslaufzeit sofort kündigen. Dieses Recht haben Sie auch dann, wenn Ihr Strompreis aufgrund einer höherer Steuer oder EEG-Umlage steigt. Ziehen Sie lediglich um, haben Sie hingegen kein automatisches Recht auf Sonderkündigung. Dies gilt nur, wenn Sie Ihr aktueller Stromversorger an Ihrer neuen Anschrift nicht versorgen kann. Entsprechende Musterbriefe und Vorlagen zur Sonderkündigung finden Sie online.