Die Strompreise steigen und steigen und erreichten im Oktober 2022 mit 56,6 Cent pro kWh Strom neue Rekordwerte in Deutschland. Dieser Trend wird sich auch im Jahr 2023 fortsetzen, da im Herbst 2022 Hunderte Stromanbieter ihren Kunden Preiserhöhungen zum 01. Januar 2023 mitteilten. Wie Sie richtig auf die Strompreiserhöhung während der Stromkrise reagieren, verrät Ihnen unser Ratgeber: "Stromkrise und Preiserhöhung". Wie die Strompreiserhöhungen zustande kommen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.
Neben hohen Beschaffungs- und Vertriebskosten sorgen auch unsichere Energiemärkte für hohe Strompreise. Grund hierfür waren die Spekulationen über ein mögliches Embargo russischer Energieträger, dass sich jedoch unlängst bestätigt hat. Doch spätestens seit der Zerstörung der Gas Pipelines Nordstream 1 und Nordstream 2 ist die Entwicklung klar. Es kommt keine Energie mehr aus Russland, so dass die Gasvorräte zur Stromproduktion aus anderen Quellen kommen mussten. Für die privaten Haushalte und Unternehmen bedeutete das automatisch höhere Kosten, die bis auf absehbare Zeit nur über eine Preisbremse stabilisiert werden können, um die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland sowie die Gewerbe zu entlasten.
Dabei ist der Strompreis und die damit verbundene Strompreiserhöhung u.a. auch von den Netznutzungsgebühren sowie von staatlichen Abgaben und Umlagen abhängig, die mit zunehmenden Beschaffungskosten ebenfalls steigen. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren und Preistreibern gehören daher:
Wir gehen davon aus, dass die Strompreisbremse die Preiserhöhungen nicht stoppen können, sondern sie dient lediglich dazu die Erhöhungen abzufedern und die Belastungen zu minimieren. Zum Hintergrund: Ab März 2023 tritt die Strompreisbremse in Kraft und deckelt für 80% des Vorjahresverbrauchs die Preise auf 40 Cent pro kWh. Die Mehrkosten übernimmt der Staat. Die Strompreisbremse gilt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Was anfänglich wie eine große Entlastung wirkt, kann aber auch das Gegenteil bewirken. Das gilt dann, wenn die Energieversorger die staatliche Unterstützung zu ihrem eigenen Vorteil nutzen und die Preise dann erst recht erhöhen. Doch auch unabhängig von den Hintergründen erhalten Sie bei jeder Preiserhöhung ein Recht auf Sonderkündigung.
Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie das Recht auf Sonderkündigung. Sie können Ihren Vertrag unabhängig von der Vertragslaufzeit sofort kündigen. Dieses Recht haben Sie auch dann, wenn Ihr Strompreis aufgrund einer höheren Steuer oder EEG-Umlage steigt. Ziehen Sie lediglich um, haben Sie hingegen kein automatisches Recht auf Sonderkündigung. Dies gilt nur, wenn Sie Ihr aktueller Stromversorger an Ihrer neuen Anschrift nicht versorgen kann. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Kündigungsservice.
Ihr Sonderkündigungsrecht endet mit einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntgabe und schriftlicher Mitteilung der Strompreiserhöhung. Die Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt sowohl bei der Erhöhung von Grundpreisen als auch bei der Erhöhung von Arbeits- bzw. Verbrauchspreisen.
Norman Peetz
Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich Strom & Gas. Als Redaktionsleiter hat er den Energiemarkt im Blick.