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Stromkrise und Preiserhöhung - Dann macht ein Anbieterwechsel Sinn!

Für viele Verbraucher dürfte 2023 mit höheren Strompreisen beginnen. Im Extremfall der Stadtwerke Haslach steigt der Verbrauchspreis in der Grundversorgung ab Januar von 28,47 ct/kWh auf 93,75 ct/kWh – das ist eine Erhöhung um 229 %.

Die Stadtwerke Haslach sind kein Einzelfall, allein im November erhöhten 620 Grundversorger ihre Preise zum Jahresbeginn. Die Erhöhungen betrugen im Schnitt 52 %. Sind Sie auch von einer Preiserhöhung betroffen? Dann stellen Sie sich vermutlich wie viele andere auch die Frage, ob Sie aktuell einen neuen Stromvertrag abschließen sollten. Wir klären alle wichtigsten Fragen im folgenden Ratgeber und helfen Ihnen durch die Stromkrise.

Wird der Strompreis 2023 wieder sinken?

Eine Beruhigung der Strompreise und ein Ende der Stromkrise ist auch 2023 nicht in Sicht. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten für Beschaffung und Vertrieb 2022 durchschnittlich um 160 % (+12,71 ct/kWh) gestiegen. Grund sind die stark angestiegenen Energiepreise an den Strombörsen, die sich zu Spitzenzeiten sogar verzehnfacht haben. Der Strompreis ist eng an den Gaspreis gekoppelt, da das teuerste Kraftwerk für die Stromerzeugung den Börsenpreis bestimmt, unabhängig von der Menge der erzeugten Energie. Solange also der Gaspreis nicht fällt, werden auch die Strompreise 2023 hoch bleiben.

Ist ein Stromanbieterwechsel aktuell sinnvoll?

Die aktuelle Preiserhöhungswelle zeigt, dass auch Grundversorger mit einer langfristigen Beschaffungsstrategie ihre Preise nach oben korrigieren. Laut Zeit.de Energiemonitor kostet 1 Kilowattstunde Strom durchschnittlich 45 ct/kWh bei Abschluss eines neuen Stromvertrags – rund 32 % mehr als im Vorjahr (Stand: 06.12.22). Auch wenn die Arbeitspreise generell hoch sind, kann sich ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter lohnen. Denn im Gegensatz zu den Grundversorgern, zahlen die Stromanbieter Prämien und Boni, die den effektiven Arbeitspreis verringern. Dadurch besteht aktuell wieder Sparpotenzial von mehreren 100 € im Jahr. Das ist allerdings abhängig von Ihrem Wohnort, dem Verbrauch, der Höhe der Boni sowie Ihrem neuen Arbeitspreis pro kWh.

Der Wechsel des Stromanbieters kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Ihr aktueller Anbieter mehr als 45 ct/kWh verlangt. Vergleichen Sie daher bei einer Preiserhöhung zunächst Ihre aktuellen Konditionen mit den Tarifen in unserem Vergleichsrechner und berücksichtigen Sie die Boni der Anbieter.

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Sollte Ihr neuer Preis unter 45 ct/kWh liegen, macht es Sinn erstmal bei Ihrem jetzigen Anbieter oder Grundversorger zu bleiben. Sie sollten allerdings bedenken, dass Grundversorgungstarife mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen steigen können, jedoch haben Sie auch nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Aufgrund der hohen Schwankungen auf dem Strommarkt infolge der Stromkrise, empfehlen wir Ihnen deshalb regelmäßig unseren Stromvergleich zu nutzen, damit Sie keine günstigen Angebote verpassen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Preisgarantie oder die Mindestvertragslaufzeit endet.

Unser Tipp: Wählen Sie einen Tarif mit mindestens 12 Monaten Preisgarantie. Dieser bietet Ihnen Kostensicherheit und schützt Sie vor plötzlichen Preiserhöhungen.

Unsere Stromexperten beraten Sie auch gerne persönlich. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Hotline: 0341/39 37 37 37.

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Anbieterwechsel trotz Strompreisbremse?

Ein Stromanbieterwechsel kann sich trotz Strompreisbremse bezahlt machen. Die Strompreisbremse deckelt 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh. Für die restlichen 20% gilt der vertraglich vereinbarte Strompreis. Insbesondere für jene, die im Vergleich zum vergangenen Jahr keine 20 % einsparen können oder sogar mehr verbrauchen, weil sie beispielsweise bereits sparsam mit Energie umgehen, mehr zu Hause sind als im letzten Jahr oder Zuwachs bekommen haben, gilt es den aktuellen Verbrauchspreis so gering wie möglich zu halten. Ein Strompreisvergleich lohnt sich daher besonders!

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung nutzen

Wenn Sie von einer Strompreiserhöhung betroffen sind, können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nutzen. Dieses erlaubt Ihnen die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt des Schreibens. Wichtig zu wissen: Sie müssen Ihren Stromvertrag selbst kündigen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht und schicken Sie dieses schriftlich per E-Mail, Post oder Fax an Ihren Versorger.

Sie können Ihren aktuellen Stromvertrag auch ganz einfach online kündigen. Wählen Sie Ihren Vertragspartner aus der Liste aus und wir leiten Sie über den Button „Vertrag beim Anbieter kündigen“ direkt zum Online-Kündigungsformular des Anbieters weiter.

Bitte beachten Sie: wir können diesen Service nur für Kooperationspartner von PREISVERGLEICH.de anbieten.

Nicole Vergin

Nicole Vergin


Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Strommarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.