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Änderungen bei der Strompreisbremse – Hohe Boni wieder möglich!

Seit 01.03.2023 ist die Strompreisbremse in Kraft – nun sollen die Energiepreisbremsen mit einer Gesetzesanpassung nachgebessert werden. Die Anpassungen beruhen auf ersten Praxiserfahrungen sowie Rückfragen und Anmerkungen von Verbänden, Unternehmen und Bürgern. Ziel der Änderungen soll es sein, bestehende Regelungen im Preisbremsengesetz klarzustellen, kleinere Regelungslücken zu schließen und eine effektive Durchführung der Energiepreisbremsen zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf wurde bereits am 23.06. vom Bundestag verabschiedet und passierte am 07.07.2023 den Bundesrat. Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen nun in Kraft. Was bedeuten die Anpassungen für Sie als Verbraucher? Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der Gesetzesanpassung profitieren!

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Höhere Prämien: Nur wenn der Arbeitspreis über der Strompreisbremse (40ct/kWh) liegt, dann sind die Boni für den Stromanbieterwechsel auf 50€ beschränkt. Liegt der Arbeitspreis jedoch dauerhaft darunter, gibt es keinerlei Beschränkungen bei Wechselprämien mehr. Für den Verbraucher bedeutet das: Mehr Boni & attraktivere Stromtarife!
  • Informationspflichten der Energieversorger: Energieversorgungsunternehmen sind nun verpflichtet, ihre Kunden über die Entlastungsbeträge zu informieren und darauf hinzuweisen, dass ein Strompreisvergleich trotz der Preisbremsen lohnend sein kann.
  • Anpassung der Jahresverbrauchsprognose: Besitzer von Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen, wie Wallboxen, können nun ihre Jahresverbrauchsprognose aufgrund des erhöhten Stromverbrauchs unterjährig anpassen.
  • Neuer Referenzpreis: Der Referenzpreis für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh für Heizstrom sowie für Niedertarife (Nachtstromtarife) wurde von 40 auf 28 ct/kWh gesenkt. Zusätzlich greift bei einem Nachtstromtarif, der beispielsweise für 6 Stunden am Tag genutzt wird, ein Referenzpreis von 37 ct/kWh. Bisher konnten Verbraucher durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder sehr geringfügig entlastet werden, da Heizstrom in der Regel zu niedrigeren Preisen bezogen wird. Dennoch sind auch hier die Preise stark gestiegen.
  • Atypische Minderverbräuche 2021: Diese Änderung dürfte größtenteils für Unternehmen relevant sein. Es geht dabei um Verbraucher, die im Referenzjahr 2021, während der Pandemie, mindestens 50% weniger Strom oder Gas verbraucht haben als in den Jahren vor der Pandemie. Das können beispielsweise Restaurants oder Hotels sein, die im Lockdown schließen mussten. Betroffene können bei der Prüfbehörde einen Antrag auf einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag stellen.
  • Rückforderung von zu viel gewährten Entlastungen: Wenn bei Verbrauchern oder Kunden die Höchstgrenzen für Entlastungen überschritten werden, kann die Prüfbehörde Rückforderungen durchsetzen. Die Lieferanten müssen die Rückforderungen direkt bei den betroffenen Verbrauchern geltend machen.
Stromexperte Thomas

Unser Experten-Tipp

Es gibt aktuell viele günstige Stromtarife unterhalb der Strompreisbremse. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Anbieter und denken Sie daran, mit dem neuen Beschluss sind wieder hohe Boni von mehreren 100€ möglich! Ein Wechsel lohnt sich also oftmals.

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Auswirkungen auf Verbraucher und Unterstützung vom BMWK

Die Auswirkungen der Anpassungen auf einzelne Verbraucher hängen von individuellen Tarifen und Verbrauchsgewohnheiten ab. Die Preisbremsengesetze sollen jedoch insgesamt dazu beitragen, die Energiekosten für Verbraucher zu begrenzen und für mehr Transparenz und Fairness im Energiemarkt zu sorgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat außerdem eine Reihe von Umsetzungshilfen für Energieversorger und Letztverbraucher veröffentlicht, um offene Fragen zu klären und Unklarheiten zu beseitigen. Zusätzlich steht eine Telefon-Hotline unter 0800-78 88 900 zur Verfügung, um Fragen schnell und unkompliziert zu beantworten.

Habeck will Energiepreisbremsen verlängern

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck beabsichtigt, die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024 zu verlängern. Gemäß den bisherigen Beschlüssen würden diese Maßnahmen zum Jahresende auslaufen. Derzeit liegen die Stromtarife für Neukunden außerhalb der Grundversorgung nahezu alle unterhalb der Preisbremsen. Aus diesem Grund sehen viele eine Verlängerung als unnötig an. Habeck hingegen betrachtet sie als Vorsichtsmaßnahme. Eine alternative Idee stammt von der CDU-Abgeordneten Julia Klöckner, die vorschlägt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken. Die Strompreisbremse begrenzt den Arbeitspreis für 80% des Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | bdew.de | bundestag.de

Nicole Vergin

Nicole Vergin


Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Strommarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.