02.08.2023
Seit 01.03.2023 ist die Strompreisbremse in Kraft – nun sollen die Energiepreisbremsen mit einer Gesetzesanpassung nachgebessert werden. Die Anpassungen beruhen auf ersten Praxiserfahrungen sowie Rückfragen und Anmerkungen von Verbänden, Unternehmen und Bürgern. Ziel der Änderungen soll es sein, bestehende Regelungen im Preisbremsengesetz klarzustellen, kleinere Regelungslücken zu schließen und eine effektive Durchführung der Energiepreisbremsen zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf wurde bereits am 23.06. vom Bundestag verabschiedet und passierte am 07.07.2023 den Bundesrat. Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen nun in Kraft. Was bedeuten die Anpassungen für Sie als Verbraucher? Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der Gesetzesanpassung profitieren!
Es gibt aktuell viele günstige Stromtarife unterhalb der Strompreisbremse. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Anbieter und denken Sie daran, mit dem neuen Beschluss sind wieder hohe Boni von mehreren 100€ möglich! Ein Wechsel lohnt sich also oftmals.
Die Auswirkungen der Anpassungen auf einzelne Verbraucher hängen von individuellen Tarifen und Verbrauchsgewohnheiten ab. Die Preisbremsengesetze sollen jedoch insgesamt dazu beitragen, die Energiekosten für Verbraucher zu begrenzen und für mehr Transparenz und Fairness im Energiemarkt zu sorgen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat außerdem eine Reihe von Umsetzungshilfen für Energieversorger und Letztverbraucher veröffentlicht, um offene Fragen zu klären und Unklarheiten zu beseitigen. Zusätzlich steht eine Telefon-Hotline unter 0800-78 88 900 zur Verfügung, um Fragen schnell und unkompliziert zu beantworten.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck beabsichtigt, die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024 zu verlängern. Gemäß den bisherigen Beschlüssen würden diese Maßnahmen zum Jahresende auslaufen. Derzeit liegen die Stromtarife für Neukunden außerhalb der Grundversorgung nahezu alle unterhalb der Preisbremsen. Aus diesem Grund sehen viele eine Verlängerung als unnötig an. Habeck hingegen betrachtet sie als Vorsichtsmaßnahme. Eine alternative Idee stammt von der CDU-Abgeordneten Julia Klöckner, die vorschlägt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken. Die Strompreisbremse begrenzt den Arbeitspreis für 80% des Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | bdew.de | bundestag.de
Nicole Vergin
Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Strommarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.