12.09.2016
So wichtig die Energiewende auch ist, ihr Voranschreiten muss für die Natur erträglich bleiben. Auch deshalb soll für jeden Eingriff in die Umwelt eine Ausgleichsleistung erfolgen. In Bezug auf die Windkraft sei das früher allerdings nicht immer der Fall gewesen. Wird sich das in Zukunft ändern?
Mainz - Das Umweltministerium hat das früher in Rheinland-Pfalz angewandte Verfahren für Ausgleichsleistungen beim Bau von Windrädern als naturschutzfreundlich verteidigt. Staatssekretär Thomas Griese (Grüne) sagte am Mittwoch (7. September) vor dem Umweltausschuss des Landtags in Mainz, „dass dem Naturschutz kein Cent entgeht“ - gemünzt auf die einst vorrangig praktizierte „Realkompensation“ in Form von direkten Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz wie zum Beispiel Brachflächen für Brutplätze gefährdeter Vögel.
Künftig aber solle beim Bau von Windrädern eine Ersatzzahlung zum Regelfall werden, kündigte der Staatssekretär an. Dabei wurden früher Ermäßigungen bis 90 Prozent gewährt, die aber nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz jetzt nicht mehr möglich sind.
Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds gibt es keine „Realkompensation“ - die stattdessen geforderte Zahlung muss zweckbestimmt in den Naturschutz gehen. Verteilung und Verwendung werden in Rheinland-Pfalz von der Stiftung Natur und Umwelt zusammen mit den unteren Naturschutzbehörden organisiert.
Anlass der Ausschussberatung auf Antrag der CDU-Opposition war ein Bericht der SWR-Sendung „Report Mainz“, wonach dem Naturschutz mit dem früher angewandten Verfahren weit mehr als 50 Millionen Euro verloren gegangen sein sollen. Griese wies dies als „Fantasiezahl“ zurück. Grundlage für den SWR-Bericht war eine Erhebung bei Städten und Kreisen, deren Ergebnisse das Ministerium am Mittwoch an die Abgeordneten verteilte.
Bei 367 Windkraftanlagen erfolgte der Eingriff in die Natur nach Angaben Grieses über eine „Realkompensation“. Bei hundert Windrädern seien Ersatzzahlungen ermäßigt worden. „Das war nach der damaligen Rechtslage auch rechtskonform“, betonte Griese.
Der Landesrechnungshof hatte die gewährten Ermäßigungen auf Ersatzzahlungen im Januar beanstandet und sie als rechtswidrig kritisiert. Kritisiert wurde auch, dass dem Land Geld entgangen sei, weil die meist praktizierte „Realkompensation“ günstiger für die Windkraftunternehmen sei als die Ersatzzahlung.
„Indirekt ist dem Naturschutz etwas verloren gegangen und darüber sind wir nicht froh“, kritisierte die Landesgeschäftsführerin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Sabine Yacoub. Die Rabatte seien allenfalls in den ersten Jahren des Windkraftausbaus vertretbar gewesen. „Mittlerweile sollte auf jeden Fall klar sein, dass auch Windkraftanlagen ein Eingriff sind und dass dies auch angemessen berücksichtigt wird.“
Text: dpa/lrs/pvg