17.08.2016
Wird bei Ihrem Stromvertrag der Preis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. So können Sie schnell und einfach zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Doch einige Versorger wollen dieses Recht zum Stromwechsel beschneiden. Dass sie das nicht dürfen, belegt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Stromanbieter in einem laufenden Vertrag den Preis erhöht. Viele Stromversorger schließen dieses Recht jedoch aus, wenn sich der Strompreis durch gestiegene staatliche Umlagen erhöht. Dies ist jedoch nach Auffassung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts unzulässig. Auch wenn der Anbieter nur die höheren Steuern, Umlagen und Abgaben an seine Kunden weiterreicht und somit für die Preiserhöhung gar nicht verantwortlich ist, muss er seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zugestehen (Az.: I-20 U 11/16). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie erklärte, die entsprechenden Klauseln in Stromverträgen seien durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts vorerst unwirksam.
Sind Kunden damit aus dem Schneider? Nicht ganz: Die Düsseldorfer Richter ließen eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich zu. Sollte der BGH die Entscheidung des OLG Düsseldorf kassieren, bleibt alles beim Alten. Bestätigt der Bundesgerichtshof allerdings die Sichtweise der Düsseldorfer Richter, hätte dies weitreichende Folgen. Dann nämlich können Stromkunden, in deren Vertrag diese Klausel vorkommt, drei Jahre rückwirkend ihrer Jahresrechnung widersprechen.
Das eigentliche Problem hinter diesem Rechtsstreit ist der starke Anstieg staatlicher Abgaben und Umlagen auf den Strompreis. Durch die Energiewende hat sich der Anteil dieser Kosten am Strompreis enorm erhöht. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilte, machen die Kosten für Einkauf und Vertrieb des Stroms nur noch 21,4 Prozent aus, der Rest sind Abgaben, Steuern, Umlagen und Netzentgelte. Durch die Strommarktliberalisierung im Jahr 1998 wollte der deutsche Gesetzgeber den Verbrauchern eine schnelle Reaktionsmöglichkeit bei einem steigenden Strompreis geben. Genau diese Freiheit wird nach Ansicht der Verbraucherzentrale de facto jedoch ausgehebelt, wenn es bei Veränderungen der staatlich bestimmten Preisfaktoren kein Sonderkündigungsrecht mehr gibt.
Vom Gesetzgeber ist es durchaus erwünscht, dass Kunden regelmäßig den Stromanbieter wechseln. Doch lohnt sich das überhaupt? Und ob! Laut Berechnungen von Energieexperten sparen Kunden durch den Stromwechsel bis zu 20 Prozent ihrer jährlichen Stromkosten ein. So erhöhen Sie Ihr Sparpotenzial bei der Stromrechnung:
Tipp 1: Vergleichen Sie regelmäßig - Vergleichen Sie mindestens einmal pro Jahr die Preise Ihres Stromanbieters mit denen anderer Versorger.
Tipp 2: Lassen Sie sich nicht ködern - Lassen Sie sich beim Stromwechsel nicht mit Rabatten für Vorkasse oder großzügige Boni locken – der Teufel steckt hierbei oft im Detail.
Tipp 3: Prüfen Sie die Preisgarantie genau - Eine Preisgarantie kann Sie vor schnell steigenden Strompreisen schützen – doch auch hierbei gilt: Achten Sie auf versteckte Fallen in den AGB, denn manche Stromanbieter betreiben Kunden-Nepp mit der Preisgarantie.
Tipp 4: Bleiben Sie flexibel - Achten Sie beim Stromwechsel auf kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, damit Sie auch in Zukunft flexibel bleiben.
Sie möchten wechseln? Hier gehts zum Stromwechsel auf PREISVERGLEICH.de.