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Stromrechnung: Verbraucherschützer warnen vor dreister Abzocke

(Foto) Abzocke bei der StromrechnungIhr Stromverbrauch ist gleichgeblieben oder sogar leicht gesunken? Freuen Sie sich nicht zu früh, denn einige Stromanbieter versuchen trotzdem, mehr Geld von ihren Kunden zu bekommen. Wie Sie sich gegen zu hohe Abschlagszahlungen wehren können, erfahren Sie hier.

Stellen Sie sich das mal vor: Die Jahresstromabrechnung flattert in den Briefkasten und enthält zunächst gute Nachrichten – der Stromverbrauch ist gleichgeblieben oder gar niedriger als im Jahr zuvor. Und dennoch verlangt der Stromversorger mehr Geld. Wie kann das sein? Und vor allem: Wie wehren sich Verbraucher am besten dagegen?

Immer mehr Kunden sind betroffen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein schlägt Alarm: Immer mehr Gas- und Stromkunden beschweren sich derzeit bei den Verbraucherschützern darüber, dass sie höhere Abschlagszahlungen leisten müssen, obwohl sie weniger Energie verbraucht haben. Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, ist ein solches Vorgehen unzulässig: Die monatlichen Abschläge müssen sich nach dem reellen Verbrauch der Kunden richten. Andernfalls würden Verbraucher ihrem Stromversorger ein kostenloses Darlehen gewähren – ein Unding!

Tipps für Verbraucher

Die monatlichen Abschläge werden anhand der Jahresendabrechnung kalkuliert. Steigt der jährliche Verbrauch eines Stromkunden, darf der Versorger die monatlich fälligen Beiträge selbstverständlich anheben. Sinkt jedoch der jährliche Stromverbrauch, darf der Monatsabschlag nicht steigen, ganz im Gegenteil: In dem Maße, wie der Verbrauch sinkt, muss auch der monatliche Abschlag sinken. Für Kunden, die von der dreisten Masche ihres Energieversorgers betroffen sind, sollten die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beachten:

  • legen Sie Widerspruch ein
  • passen Sie die Abschlagszahlungen anhand der Jahresabrechnung selbst an
  • entziehen Sie dem Stromversorger die Einzugermächtigung und überweisen Sie die Abschläge

Wie die Verbraucherschützer ergänzen, gibt es nur einen Ausnahmefall, in dem ein Versorger trotz geringeren Verbrauchs mehr Geld von einem Kunden verlangen darf, nämlich wenn die Stromkosten pro Kilowattstunde gestiegen sind.