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Urteil: Willkür von Stromanbietern hat ein Ende

(Foto) Urteil gegen AbschlagswucherMuss ein Kunde es hinnehmen, wenn sein Stromversorger einfach einen viel zu hohen monatlichen Abschlag festlegt und zu viel gezahltes Geld nicht erstattet? Was das Landgericht Düsseldorf dazu sagt, erfahren Sie hier auf PREISVERGLEICH.de.

Erfolg vor Gericht

Weil ein Stromanbieter viel zu hohe Abschläge von seinem Kunden verlangte, zog die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor Gericht. Dies hatte zu klären, wie realistisch die Abschläge für Strom und Gas sein müssen. Die gute Nachricht für Verbraucher: Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der monatliche Abschlag sich am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientieren müsse (AZ: 12 O 474/12).

Richtungsweisendes Urteil

Im vorliegenden Fall sollte der Kunde wesentlicher höhere monatliche Abschläge an seinen Stromanbieter ExtraEnergie zahlen, als anhand seiner letzten Rechnung nötig gewesen wäre. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ExtraEnergie dazu, dieses Vorgehen zu unterlassen. Das Unternehmen muss nun bei der Berechnung der monatlichen Beiträge für die nächste Abrechnungsperiode den Verbrauch zugrunde legen, der sich aus der Rechnung für die vorausgegangene Abrechnungsperiode ergeben hat. In dem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Energieversorger ExtraEnergie ging es jedoch noch um ein weiteres kundenunfreundliches Gebaren. So behielt der Energieanbieter zu viel gezahltes Geld seiner Kunden zu lange ein. Auch in dieser Sache entschied das Landgericht Düsseldorf für die Verbraucherzentrale. Es wies den Energieversorger an, das Guthaben von Kunden unverzüglich zu erstatten oder es mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig zu erstatten bzw. zu verrechnen.

Mehr Rechte für Verbraucher

Die Verbraucherzentrale zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Jürgen Schröder, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sieht das Urteil als „Richtschnur“ für andere Energieversorger, die bislang ebenfalls zu solchen kundenfeindlichen Geschäftspraktiken gegriffen haben. Verbraucher, deren Energieversorger ein ähnliches Gebaren an den Tag legt, sollten schleunigst dagegen widersprechen und zu einem anderen Anbieter wechseln, der seine Kunden fairer behandelt.