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Urteil: Wann müssen Stromversorger Guthaben auszahlen?

(Foto) Urteil zu RechnungsguthabenDieses Urteil freut Verbraucher: Energieversorger müssen Guthaben ihrer Kunden sofort auszahlen und die Abschläge für Strom und Gas an den tatsächlichen Verbrauch anpassen. Das Urteil bedeutet das Ende eines längeren Rechtsstreits zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Energieversorger ExtraEnergie.

Versorger behielt Rechnungsguthaben ein

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die ExtraEnergie GmbH geklagt, weil der Versorger Kundenguthaben aus Gas- und Stromrechnungen einbehalten und erst nach und nach mit den Abschlägen erstattet hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied nun, dass diese Praxis rechtswidrig ist und das Unternehmen Guthaben sofort auszahlen soll (Az. I-20 U 136/14). Zudem verdonnerte das OLG Düsseldorf den Energieversorger dazu, die monatlichen Abschläge seiner Kunden an deren Verbrauch anzupassen.

Was bedeutet das Urteil für Kunden?

Kunden haben nun das Recht, auf eine unverzügliche Erstattung ihrer Guthaben beim Energieversorger zu pochen oder die komplette Verrechnung des Guthabens bei der nächsten Abschlagszahlung zu verlangen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Kunden von ExtraEnergie, sondern auch für Kunden anderer Energieversorger, die bislang Rechnungsguthaben zu lange einbehalten haben. Auch bei zu hohen Abschlägen sollten Kunden nun aktiv werden: Sie können ab sofort darauf bestehen, dass der Energieversorger realistische Abschläge für Strom und Gas berechnet. Wer seinen Abschlag selbst ermitteln möchte, sollte laut der Verbraucherzentrale wie folgt vorgehen:

  • bisherigen Verbrauch der Jahresrechnung mit dem derzeitigen Arbeitspreis multiplizieren
  • dazu den Grundpreis für das neue Rechnungsjahr addieren
  • die Summe durch 12 Monate teilen – fertig ist der monatliche Abschlag!

Rechtsstreit mit Vorgeschichte

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Energieversorger ExtraEnergie geklagt, weil dieser Abrechnungsguthaben seiner Kunden nicht umgehend auszahlte, sondern erst nach und nach mit den nächsten Abschlägen erstattete. Die Richter am Landgericht Düsseldorf urteilten bereits zugunsten der Verbraucherzentrale, doch ExtraEnergie legte Berufung ein, weshalb sich nun das OLG Düsseldorf noch einmal mit dem Fall befassen musste.