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Neue Verordnung: mehr Durchblick bei Stromrechnung

Foto Durchblick StromrechnungEndlich werden Stromrechnungen verständlicher: Am vergangenen Donnerstag trat eine neue Verordnung in Kraft, die für mehr Transparenz bei Strom- und Gasrechnungen sorgt. Was die neue Regelung beinhaltet und welche Kunden sie betrifft, erklärt Preisvergleich.de.

Preisangaben müssen genauer sein

Ab sofort müssen Energieversorger ihre Preise in der Grundversorgung transparenter gestalten. So will es eine neue Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, die am vergangenen Donnerstag in Kraft trat. Sie fordert mehr Transparenz von den Versorgern und schreibt vor, dass diese künftig in den Vertragsbedingungen, auf Rechnungen und im Internet genaue Angaben dazu machen müssen, wie sich der Grundversorgungspreis zusammensetzt. Die neue Regelung beinhaltet auch, dass solche Preisbestandteile wie Netzentgelte, Ökostrom-Umlage und Stromsteuer gesondert genannt werden müssen. Sinken diese, muss der Strompreis gegebenenfalls neu berechnet werden. Derzeit nutzt laut Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums etwa ein Drittel der Gas- und Stromkunden in Deutschland die Grundversorgung.

Mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt

Für die Kunden in der Grundversorgung hat die neue Verordnung laut des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) einen entscheidenden Vorteil: Sie können sich nun ein "realistisches und transparentes Bild" davon machen, wie genau sich der Strompreis zusammensetzt. Zudem können nun Angebote verschiedener Energieversorger besser miteinander verglichen werden – das dürfte für einen stärkeren Wettbewerb auf dem Strommarkt sorgen.

Hintergrund: Wer dreht an der Preisschraube?

Es wurde höchste Zeit, dass Verbraucher besser erkennen erkennen können, warum sich der Strompreis ändert. Bislang waren die Energieversorger nicht verpflichtet, die einzelnen Preisbestandteile genau aufzuschlüsseln. Ihre Kunden konnten somit nicht nachprüfen, ob der gestiegene Strompreis auf höhere staatliche Abgaben, Steuern oder Netzentgelte zurückzuführen war oder ob es andere Gründe gab. In diesem Zusammenhang sorgte vor einigen Wochen eine Studie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für Aufruhr: Diese warf die Frage auf, ob Stromkonzerne sich auf Kosten ihrer Kunden bereichern und die Strompreise zu hoch ansetzen. Die Verbraucherzentrale NRW deckte auf, dass trotz gesunkener Einkaufspreise an der Strombörse die Strompreise gestiegen waren, und schickte die Studie zur Prüfung an das Kartellamt. Unabhängig davon, wie der Streit um diese Untersuchung ausgeht, ist die neue Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz auf dem Energiemarkt.