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Urteil: Daran müssen sich Versorger bei Stromabschlägen halten

Urteil Stromabschläge nach Verbrauch

Wie kann ich nur meine monatlichen Fixkosten senken? Diese Frage beschäftigt so manchen Verbraucher. Eine Möglichkeit besteht darin, den eigenen Energieverbrauch zu minimieren, um so niedrigere Stromabschläge zahlen zu müssen. Die Richtigkeit dieser Überlegung hat nun das Landgericht Düsseldorf untermauert.

Stromabschläge sind exakt nach Verbrauch zu berechnen

Die monatlichen Abschläge für Strom und auch für Gas sind als Schutz des Kunden gedacht: Sie sind bewusst etwas höher angesetzt, damit nach der Jahresabrechnung keine übermäßig großen Summen nachgezahlt werden müssen. Doch viele Energiekonzerne nutzen diesen durchaus sinnvollen Ansatz aus und verlangen völlig übertriebene Abschlagszahlungen – eine Praxis, der das Landgericht Düsseldorf nun einen Riegel vorgeschoben hat.

In einer verbraucherfreundlichen Entscheidung erklärten die Richter, dass Stromanbieter gegenüber ihren privaten Endkunden nur Abschläge festsetzen dürfen, die sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Abrechnungen, die auf den bei Vertragsschluss angenommenen Verbrauchswerten basieren, sind gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes unzulässig (AZ: 12 O 474/12).

Guthaben müssen umgehend erstattet werden

Darüber hinaus bekräftigte das Gericht, dass aus der Jahresrechnung erspartes Geld – wie per Gesetz vorgegeben – unverzüglich und vollständig auszuzahlen oder aber spätestens im nächsten Abschlag komplett einzukalkulieren ist. Demnach können Kunden darauf pochen, dass Guthaben, die mit laufenden Abschlägen verrechnet werden, auf der Stelle ausgezahlt werden sollen. Im vorliegenden Fall war die Verbraucherzentrale NRW gegen die ExtraEnergie GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen vorgegangen.

Positives Urteil für Stromkunden

Die Entscheidung des Gerichts, die noch keine Rechtskraft erlangt hat, wird von Verbraucherschützern begrüßt. Das Urteil sei eine Richtschnur für alle Stromanbieter, die bisher kein korrektes Verhalten an den Tag gelegt hätten, hieß es. Außerdem seien in Zukunft weder zu hohe Abschläge noch zeitversetzte Auszahlungen von Guthaben möglich. All das könne für den Endverbraucher nur von Vorteil sein. Fazit: Wer seinen Strom von einem Unternehmen mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken bezieht, sollte unbedingt aktiv werden. Sollte sich der eigene Anbieter stur stellen, hilft in der Regel die Schlichtungsstelle Energie.