Der Verrechnungspreis ist eine der wichtigsten Kennzahlen bei der Stromproduktion bzw. dem Stromverkauf. Dieser Preis wird zwischen verschiedenen Unternehmen oder auch Konzernteilen beispielsweise für den Verkauf bzw. die Übertragung einer Kilowattstunde Strom berechnet. Beim Verrechnungspreis können wir die langfristig vereinbarten, festen Verrechnungspreise von den kurzfristig an der European Energy Exchange erzielten Notierungen unterscheiden. Der Verrechnungspreis ist auch von der Art der Stromerzeugung abhängig. Der Verrechnungspreis für die Kilowattstunde Strom kann in anderen Branchen als der Wareneinkaufspreis bzw. Wareneinsatz bezeichnet werden. Der Verrechnungspreis hat auch eine wichtige Lenkungswirkung in Bezug auf einzelne Stromproduktionsarten.
Da die Produktionskosten von Großkraftwerken erheblich günstiger sind als jene der erneuerbaren Energien, können die theoretisch höheren Verrechnungspreise der erneuerbaren Energien durch einen staatlichen Zuschuss gesenkt werden. Die EEG-Umlage stellt so die Wettbewerbsfähigkeit des grünen Stroms her. Der Verrechnungspreis ist für die Unternehmen auch eine wichtige Kalkulationsgrundlage: Zu diesem Einkaufspreis können wir verschiedene Gemeinkosten- oder auch Fixkostenblöcke hinzurechnen, um eine Art Mindestverkaufspreis pro Kilowattstunde zu errechnen. Wenn dann noch die Kosten für die Kundengewinnung und das Marketing hinzukommen, ergibt sich ein Selbstkostenpreis pro Kundenverbindung. Eine weitere Anwendung des Verrechnungspreises ist das staatlich kontrollierte Durchleitungsentgelt. Dies ist sozusagen der Verrechnungspreis dafür, dass der Strom durchgeleitet wird. Das Durchleitungsentgelt ist für alle Unternehmen gleich.