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Stromeinspeisungsgesetz

Das Stromeinspeisungsgesetz wurde Anfang der 1990er Jahre eingeführt und diente der Regelung im Bezug auf die verpflichtende Abnahme von elektrischer Energie für ein Energieversorgungsunternehmen, wenn es in deren Versorgungsgebiet alternative Energieerzeuger gab. Zu diesen gehörten unter anderem die Energieerzeugung durch Wind, Sonne und Wasser sowie Biomasse. Das Stromeinspeisungsgesetz wurde im Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst und mittlerweile mehrfach novelliert.

Es gab in der näheren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mehrere Ursachen, die deutlichen Einfluss auf die Umsetzung des Stromeinspeisungsgesetzes hatten. So waren unter anderem die Ölkrisen in den Jahren 1973 und 1979 sowie die Atomkatastrophe von Tschernobyl 1986 maßgeblich für das Umdenken in der Gesellschaft verantwortlich. Dies betraf sowohl die Bevölkerung als auch das Handeln in der Politik im Bezug auf die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie der Atomkraft. Auch die damals noch junge Grün-Bewegung hatte bereits vor ihrer Parteigründung sich für die Förderung und den Ausbau alternativer Energiequellen eingesetzt. Das Stromeinspeisungsgesetz hatte jedoch nicht nur Befürworter sondern auch sehr einflussreiche Gegner. So gab es aus den verschiedensten Interessengruppierungen Gegenwind. Dies hat bei den Rohöl- bzw. Erdgas-Konzernen angefangen und reichte bis zu den Elektrizitätsversorgungsunternehmen inklusive der schon damals sehr einflussreichen Atomenergie-Lobby. Im Vorfeld wurde bereits massiver Druck aufgebaut und Ängste geschürt, um die Bevölkerung zu verunsichern und die Politik damit zu zwingen, das Stromeinspeisungsgesetzt bereits in der in der Planungsphase zu verhindern.