Der Netzzugang entscheidet letztendlich darüber, ob die Stromproduzenten den Strom auch an die Endkunden in ganz Deutschland liefern können. Da es sich bei Stromleitungen um sehr aufwendige Infrastrukturelemente handelt, werden diese von allen Unternehmen gemeinsam genutzt und von einigen, zentralen Bereitstellern der Infrastruktur unterhalten. So werden die Überlandleitungen der Hochspannungsnetze von den Unternehmen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall betrieben, die Ortsnetze von Stadtwerken oder Gemeinden.
Das Stromnetz ist sozusagen der Flaschenhals, durch den alle Stromlieferungen an den Kunden müssen. Damit wirklicher, echter Wettbewerb herrschen kann, ist ein diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Marktteilnehmer eine Grundvoraussetzung. Ähnlich wie die Flughafen-Infrastruktur, die jeder Fluggesellschaft entgeltlich zur Verfügung steht, wird die Netzinfrastruktur von den oben beschriebenen Unternehmen bereitgehalten. Die Stromkunden zahlen das Durchleitungsentgelt an die Netzbetreiber, womit ihnen die volle Auswahl unter allen Stromlieferanten erst möglich ist.
Damit auch die kleineren Unternehmen eine Marktchance haben, wird der Preis für den Netzzugang durch die Bundesnetzagentur (eine Behörde) kontrolliert. Als Kunden können Sie dann genau den Strom eines Billigstromanbieters, Ökostromanbieters oder auch der örtlichen Stadtwerke bestellen, den Sie für sich auswählen. Der garantierte Netzzugang und die technische Standardisierung der Stromlieferung sorgen dafür, dass Sie als Kunde ohne Umbauten oder Unterbrechung der Stromversorgung jederzeit Ihren Anbieter wechseln können. Ein gut geregelter Netzzugang sichert Ihnen also die Wahlfreiheit und günstige Preise.