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Einspeisevergütung

Einspeisevergütung Die Einspeisevergütung ist eine Bezeichnung, die ausschließlich auf den Strommärkten verwendet wird. Diese Vergütung ist mit einem Abgabepreis ab Fabrik vergleichbar. Sobald der Strom in die vom Kraftwerk wegführende Stromleitung eingespeist ist, übernehmen die großen Netzbetreiber den Transport. Der Stromproduzent erhält je nach Art und Umweltfreundlichkeit seines Kraftwerkes ganz unterschiedliche Vergütungen für den von ihm produzierten Strom: Bei konventionellen Kraftwerken einen Marktpreis, bei Strom aus regenerativen Energien eine erhöhte Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist auch ein wesentliches Element des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG).

Da die Einspeisevergütung die einzige Einnahmequelle eines Stromproduzenten darstellt, ist diese von außerordentlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Um insbesondere Investitionen des Mittelstandes zu erleichtern und das Risiko zu reduzieren, wurde für den gesamten Strom aus regenerativen Energien eine Einspeisevergütung festgelegt, die höher als der übliche Marktpreis für den Strom ist. Zusammen mit einer Abnahmeverpflichtung wird damit die Wirtschaftlichkeit auf einen Zeitraum von 10 oder mehr Jahren gesichert. Grund dafür ist, dass die staatliche garantierte Einspeisevergütung sozusagen eine Existenzgarantie darstellt: Der Strom aus dem "grünen" Kraftwerk wird garantiert und auch zu einem Mindestpreis verkauft. Deshalb wird mit Hilfe der hohen Einspeisevergütung für erneuerbare Energien der technologische Wandel gefördert und Deutschland kann sich zugleich einen Wettbewerbsvorsprung bei grüner Energieerzeugung sichern. Die erhöhte Einspeisevergütung für den grünen Strom wird von allen Kunden getragen, die nicht von der EEG-Umlage befreit sind.