Ein Bilanzkreisverantwortlicher fungiert als Schnittstelle zwischen Endkunden und den Übertragungsnetzbetreibern und ist somit zuständig für die Bewirtschaftung eines Bilanzkreises, also eines virtuellen Energiemengenkontos. Diese Konten wurden geschaffen, um einen regelmäßigen Überblick der Balance zwischen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb eines Regelgebietes zu wahren und werden bei Bedarf durch Ausgleichsenergie oder Regelenergie angepasst.
Der Bilanzkreisverantwortliche trägt die wirtschaftliche Verantwortung für Abweichungen in seiner Netzzone und muss diverse Ungleichgewichte regulieren. Auch Transportkunden haben Anspruch auf Abschluss eines Bilanzkreisvertrages und können somit die Funktion des Bilanzkreisverantwortlichen einnehmen. Die auszugleichende Energie wird täglich für jeden Bilanzkreis durch die Bilanzkreisnetzbetreiber berechnet und den Bilanzkreisverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Diese gleichen die Konten ihres Regelgebietes umgehend aus und liefern wiederum die erforderlichen Daten für die Auswertung des nächsten Tages. Eine weitere Aufgabe gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern besteht darin, Fahrpläne für ihre Entnahme- und Einspeisestellen im Viertelstundentakt für die entsprechende Regelzone zu liefern. Erforderliche Regelungen zur reibungslosen Führung eines Bilanzkreises durch den Übertragungsnetzbetreiber innerhalb seiner Zone und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für den Bilanzkreisverantwortlichen sowie den Übertragungsnetzbetreiber werden mit dem sogenannten Bilanzkreisvertrag beschlossen. Eine Vereinheitlichung dieser Verträge wurde den Übertragungsnetzbetreibern, mit Wirkung bei Neuabschlüssen ab Juli 2011, durch die Bundesnetzagentur auferlegt. Bestehende Verträge wurden umgestellt.