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Bilanzkreis

Bilanzkreis ist ein Fachausdruck aus der Energiewirtschaft. Im Strommarkt werden Lieferanten für Strom und deren Kunden in Bilanzkreise (in Österreich und der Schweiz Bilanzgruppen genannt) zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um virtuelle Energiemengenkonten, die den bilanzverantwortlichen Endkunden und Händlern die Möglichkeit geben sollen, alle tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb eines bestimmten Gebietes oder Umkreises (Regelgebiet) abzurechnen.

Praktisch gesehen kommt es immer zu Abweichungen zwischen den Einspeisungen der Lieferanten und der tatsächlichen Abnahme der Kunden. Das ist darauf zurückzuführen, dass die für einen Bilanzkreis notwendige Lastprognose sehr unsicher ist. Die entstandenen Abweichungen werden durch den Übertragungsnetzbetreiber (Dienstleistungsunternehmen die den Strom für Händler und Lieferanten zur Verfügung stellen) durch Ausgleichsenergie aber in manchen Fällen auch mit Regelenergie (Regelzone zwischen Spannung und Frequenz muss stabil gehalten werden) ausgeglichen. Diese sogenannte Ausgleichsenergie stellt der Übertragungsnetzbetreiber dem Lieferanten in einer Bilanzkreisabrechnung in Rechnung.

Des Weiteren muss vom verantwortlichen Unternehmen ein Fahrplan erstellt werden. In diesem Fahrplan muss veranschaulicht werden, wie sich die Last des Bilanzkreises in einem 1/4-Stunden-Raster entwickeln wird. Bilanzkreise gibt es nicht nur auf dem Strommarkt sondern auch auf dem Gasmarkt. Dort ist die Vorgehensweise nicht genau die gleiche, aber ähnelt der auf dem Strommarkt sehr. Bilanzkreise sind an §30 Abs. 1 der StromNZV gebunden.