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Strompreisbremse – Das ist bisher bekannt!

Alle aktuellen Informationen zur Strompreisbremse und wie Sie mit ihr sparen können!

Strompreisebremse für den BasisverbrauchIn ihrem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung am 04. September 2022 eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch deutscher Haushalte angekündigt. Die Preisbremse soll private Haushalte und kleine Unternehmen vor hohen Strompreisen schützen und so die finanzielle Situation von Singles, Familien und Betrieben verbessern.

Laut Medienberichten ist ein Preisdeckel von rund 40 Cent pro Kilowattstunde Strom geplant, der für 80 % des jährlichen Durchschnittsverbrauchs gelten soll. Auf welcher Basis der durchschnittliche Stromverbrauch berechnet wird, ist bislang noch unklar. Das Portal PREISVERGLEICH.de empfiehlt, trotz Preisbremse ein Strompreisvergleich zu nutzen.

Strompreisbremse dank Prämien unterbieten! - November 2022

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Ursprünglich war ein Preisdeckel von 30 Cent pro kWh bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 75 % des Vorjahres vorgesehen. Daraus ergaben sich die folgenden Verbrauchsdaten nach Personen im Haushalt aus:

  • Single-Haushalt: 1.500 kWh (75 % = 1.125 kWh)
  • 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh (75 % = 1.875 kWh)
  • 3-Personen-Haushalt: 3.500 kWh (75 % = 2.625 kWh)
  • 4-Personen-Haushalt: 4.250 kWh (75 % = 3.189 kWh)

Zusätzlich ist eine Reduzierung der Netzentgelte um 2 Cent pro kWh geplant. Für das Jahr 2022 legt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Stand vom Juli 2022 einen Betrag von 8,08 Cent pro kWh für die Netzentgelte inkl. Messung und Messstellenbetrieb fest.

Wer profitiert von der Strompreisbremse?

Hierzu gibt es von Seiten der Bundesregierung bislang keine Angaben. Möglich ist, dass nur kleine bis mittlere Einkommen von der Strompreisbremse profitieren. Hingegen gilt als unwahrscheinlich, dass bei Gewährung der Strompreisbremse auch hohe Einkommen Berücksichtigung finden.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Es ist damit zu rechnen, dass die Strompreisbremse spätestens ab Januar 2023 in Kraft tritt. Hierzu liegen dem Portal PREISVERGLEICH.de noch keine Informationen vor, wobei wir bis Oktober 2022 weitere Details erwarten.

Ist die Strompreisbremse abhängig vom Stromanbieter?

Nein, die Strompreisbremse gilt unabhängig von Ihrem Stromanbieter. Der Bund erklärt sich bereit, die zusätzlichen Kosten der Haushalte und Kleinbetriebe zu übernehmen. Wie die Umsetzung aussehen kann, ist ebenfalls noch unklar. Zur Finanzierung ist eine Art „Übergewinnsteuer“ vorgesehen, die für Energieunternehmen gelten soll, die in den Zeiten der Energiekrise Rekordgewinne verbuchen.

Beispielrechnung für Januar 2023

Ein 3-Personen-Haushalt mit niedrigem Einkommen soll ab Januar 2023 einen Strompreis von 50 Cent pro Kilowattstunde Strom bezahlen. Ausgehend von einem jährlichen Basisverbrauch von 3.500 kWh erhält der Beispiel-Haushalt einen „Strompreisrabatt“ von 20 Cent pro kWh auf der Grundlage von 75 % des jährlichen Durchschnittsverbrauches. Das ergibt einen Preis von 30 Cent pro kWh auf 2.625 kWh.

  • Kosten ohne Strompreisbremse: 1.750 Euro im Jahr
  • Kosten mit Strompreisbremse: 50 Cent * 875 kWh + 30 Cent * 2.625 kWh: 1.225 Euro im Jahr

Die Ersparnis beträgt in diesem Beispiel 525 Euro im Jahr, so dass es sich hierbei um eine echte Entlastung der Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen handeln kann. Doch auch unabhängig davon, kann sich der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter lohnen, um Preisgarantien zu sichern und so viel wie möglich zu sparen. Nutzen Sie hierfür einen kostenlosen Online-Stromvergleich. Diesen finden Sie auf Vergleichsportalen wie BILLIGER-STROM.com und auf dem Portal Strom.PREISVERGLEICH.de.

Foto: Pixabay.com

Autor: Norman Peetz