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Stromanbieter verärgert Kunden: Zeit für den Stromwechsel?

Foto: Was tun, wenn der Stromanbieter Tarife und AGB ändert?Stellen Sie sich vor, Ihr Stromanbieter ändert seine Tarife und Vertragsbedingungen, doch das neue Regelwerk verwirrt mehr, als es aufklärt. Außerdem haben die neuen Tarife einen Haken. Was würden Sie tun? Genau das fragen sich derzeit zahlreiche Kunden des Dortmunder Stromversorgers DEW21.

Darüber, was fair und transparent ist, gibt es zwischen Stromanbietern und deren Kunden durchaus unterschiedliche Auffassungen. In Dortmund verwirrt der Stromversorger DEW21 derzeit seine Kunden gleich doppelt mit neuen Tarifen und Vertragsbedingungen. Das Kleingedruckte in den neuen Gas- und Stromlieferverträgen hat DEW21 nach eigenen Angaben für die „vollständige Transparenz“ geändert. Außerdem schafft der Energieanbieter alle bisher geltenden Gas- und Stromtarife ab, als Ersatz gibt es je drei neue Tarife. Müssen Kunden des Versorgers nun wechseln? Und was passiert mit denen, die nicht in einen der neuen Tarife wechseln möchten oder die den neuen Vertragsbedingungen widersprechen?

Vertragsbedingungen in Juristendeutsch: „faire Regelung“

Wie der WDR berichtet, schickte DEW21 kürzlich an zehntausende Kunden in Dortmund neue Vertragsbedingungen. Sechs eng beschriebene Seiten in feinstem Juristendeutsch sorgten bei vielen der angeschriebenen Kunden für Ärger. Kernpunkt der Neuerungen: Wenn sich Strompreisbestandteile wie Steuern oder Netzentgelte ändern, auf die der Stromanbieter keinen Einfluss hat, gibt DEW21 diese 1:1 an seine Kunden weiter. Dies gilt sowohl für steigende Kosten als auch für Einsparungen. DEW21 nennt dies eine „faire Regelung“, doch viele der Kunden befürchten, dass die Strompreis-Änderungen künftig deutlich intransparenter sein könnten als bisher. Bislang musste der Anbieter in solchen Fällen seine Kunden immer gesondert informieren, diese hatten anschließend ein Sonderkündigungsrecht. DEW21 erklärte nun jedoch, dass dies auch in Zukunft so bleibe.

Der Fall beschäftigt inzwischen sogar die Verbraucherzentrale in Dortmund. Deren Jurist Jürgen Schröder bezeichnet die neuen Lieferbedingungen als Zumutung und erklärte gegenüber dem WDR, dass Kunden des Stromanbieters nun drei Optionen haben. Sie können

  • 1. den Stromvertrag kündigen und zu einem anderen Stromanbieter wechseln.
  • 2. der Anpassung der Lieferbedingungen widersprechen – allerdings wird dann DEW21 den Vertrag mit dem Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
  • 3. nichts tun und sich mit den geänderten Vertragsbedingungen abfinden.

Stromanbieter entzieht sich dem Preisvergleich

Die zweite Neuerung betrifft die Stromtarife von DEW21. Der Stromanbieter stellt seine komplette Tarifstruktur um, künftig gibt es nur noch je drei Gas- und Stromtarife. Bei bestimmten Tarifen können Kunden gegen einen Zusatzbeitrag bestimmte Sonderleistungen wie etwa Handwerkerdienste oder Busfahrkarten dazubuchen. Volker Mahlich von der Dortmunder Verbraucherzentrale vermutet hinter dem neuen Preismodell eine Taktik, sich dem Online-Preisvergleich zu entziehen. Der geldwerte Vorteil mancher DEW21-Tarife sorge dafür, dass diese nicht mit Tarifen anderer Anbieter verglichen werden können.

Was können Kunden gegen diese Taktik tun?

Ändert der Stromanbieter seine Vertragsbedingungen oder Tarifstruktur und Sie als Kunde fühlen sich dadurch benachteiligt, müssen Sie sich das keinesfalls gefallen lassen. Dann gilt: Prüfen Sie, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben und wann Sie aus Ihrem Stromvertrag aussteigen können. Vergleichen Sie online die Strompreise und Stromtarife verschiedenere Anbieter und wählen Sie anschließend den Stromtarif aus, der wirklich zu Ihnen passt. Was Sie noch über den Stromwechsel wissen müssen, verrät das folgende Video:

Quelle: YouTube/ARD Mittagsmagazin