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Grüne: Regierung trödelt bei der Atomausstiegs-Finanzierung

Foto Die Grünen berfürchten „Murks“ bei der Atomausstiegs-FinanzierungDas Ende der Atomkraft in Deutschland ist beschlossene Sache – nicht aber, wie der dafür notwendige Rückbau der Atomkraftwerke finanziert werden soll. Zwar arbeitet die Bundesregierung seit längerem an einem entsprechenden Gesetz für die Atomausstiegs-Finanzierung. Nach Ansicht der Grünen agiert sie dabei aber viel zu langsam.

Berlin - Die Bundesregierung kommt mit dem Gesetz zur Finanzierung des Atomausstiegs aus Sicht der Grünen zu langsam voran. Ein Referentenentwurf ist gerade in Arbeit - dabei hätte es eigentlich bereits Anfang August einen Kabinettsbeschluss dazu geben sollen, wie die Bundestagsfraktion kritisiert.

Bundesregierung will Pläne der Atom-Kommission übernehmen

In der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen heißt es, die Bundesregierung kläre derzeit Detailfragen. Wortgleich antwortete das Ministerium schon Anfang Juli. Beide Antworten lagen der Deutschen Presse-Agentur vor.

Anfang Juni hatte das Kabinett beschlossen, im Milliardenpoker um die Kosten des Atomausstiegs einer Empfehlung der Atom-Kommission KFK zu folgen und dazu eine Gesetzesinitiative vorzulegen.

Das sagen die Grünen

„Die Bundesregierung kann ihr Versprechen, die KFK-Umsetzung Anfang August im Kabinett zu beschließen, offensichtlich nicht halten“, kommentierte die atompolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl. „Es darf jetzt keinen trickreichen Murks geben, damit die Konzerne am Ende noch billiger davon kommen.“

Staatlicher Fonds soll Atomausstieg finanzieren

Die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) hatte vorgeschlagen, dass die Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bis 2022 rund 17,2 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen soll.

Gegen Zahlung eines Risikozuschlags von 35 Prozent können die Unternehmen zudem die Haftung für Kosten- und Zinsrisiken an den Staat übertragen. So ergibt sich ein Gesamtbetrag von 23,3 Milliarden Euro. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden.

Text: dpa/pvg