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Urteil: Muss das Jobcenter für Stromschulden zahlen?

Foto Muss das Jobcenter Stromschulden übernehmen?Es klingt zunächst unfair: Eine ALG-II-Empfängerin mit drei minderjährigen Kindern hat Schulden bei ihrem Stromversorger, für die das Jobcenter nicht einspringen will. Laut eines Gerichtsurteils gibt es für diese Verweigerungshaltung des Jobcenters allerdings gute Gründe. Welche dies sind und was Verbraucher gegen Stromschulden tun können, weiß PREISVERGLEICH.de.

Stromschulden sind ein weit verbreitetes Problem, hunderttausende Menschen in Deutschland sitzen wegen finanzieller Probleme zeitweise im Dunkeln. ALG-II-Empfängern, die Schulden bei ihrem Stromversorger haben, greift in der Regel das Jobcenter mit Darlehen unter die Arme. Doch diese Hilfe hat ihre Grenzen, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zeigt.

Jobcenter verweigert Hilfe

Das Eilverfahren vor dem LSG drehte sich um eine Mutter, die mit ihren drei minderjährigen Kindern Arbeitslosengeld II bezieht und bei ihren Gas- und Stromversorgern Schulden hat. Die Mutter hatte schon häufiger beim zuständigen Jobcenter Darlehen in Anspruch genommen, um ihre Energieschulden zu tilgen. Auch ihre Energieversorger hatte sie schon mehrfach gewechselt. Für die zuletzt aufgelaufenen Stromschulden hatte sie im gerichtlichen Eilverfahren abermals einen Antrag auf ein Darlehen gestellt – und scheiterte damit.

Darlehen für Stromschulden versandet

Grundsätzlich ist es laut § 22 Absatz 8 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) möglich, dass das Jobcenter neben dem laufenden Bedarf für Wohnung und Heizung auch für Schulden aufkommt. Im vorliegenden Fall sei dies laut dem LSG nicht gerechtfertigt weil die Mutter die Ausstände bei den Gas- und Stromversorgern gezielt herbeigeführt habe: Anstatt die monatlichen Leistungen des Jobcenters für Energiekosten komplett an die Versorger weiterzuleiten, habe sie Teile davon für andere Dinge ausgegeben. Außerdem hatte das Jobcenter ihr bereits etwa 330 Euro als Darlehen erteilt, um ihre aktuellen Stromschulden in Höhe von fast 1.700 Euro zu tilgen – doch dieses Geld kam beim Energieversorger nie an.

Uneinsichtig und verantwortungslos

In der Vergangenheit hatte die Mutter trotz der Hilfe des Amtes wiederholt Schulden bei Energieversorgern gemacht, doch mit der Hilfe des Jobcenters kann sie nun nicht mehr rechnen. Die Richter am LSG waren sich bei der Entscheidungsfindung der Tatsache bewusst, dass die drei im Haushalt lebenden Kinder unter besonderem Schutz stehen. Doch das Vergehen der Mutter wog schwerer, denn sie handelte verantwortungslos gegenüber ihren Kindern und zeigte keine Anzeichen dafür, an der Situation etwas ändern zu wollen.

Tipps: So vermeiden Sie Stromschulden

Stromschulden können weitreichende Folgen haben. Zunächst kommen „nur“ Mahnungen und entsprechende Mahngebühren, doch danach drohen säumigen Stromkunden schnell Kosten für Inkassobüros und Stromsperren. Wer nicht im Dunkeln sitzen möchte, sollte daher die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Strom ist essentiell, beispielsweise zum Kochen und Wäschewaschen. Statt Stromschulden zu riskieren, sollte man sich lieber an anderer Stelle einschränken – auch wenn es schwerfällt.
  • Ist die Stromrechnung zu hoch, sollten Verbraucher so schnell wie möglich den alten Vertrag kündigen und zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Verbraucher, die noch in der Grundversorgung festhängen, können allein schon durch einen Tarifwechsel viel Geld sparen.
  • Nehmen Sie Ihren Stromverbrauch unter die Lupe: Welche elektronischen Geräte stehen ständig auf Standby und verbrauchen dadurch unbemerkt Strom? Verstecken sich vielleicht regelrechte Stromfresser im Haushalt?
  • Wer doch Stromschulden gemacht hat, sollte auf Mahnungen Ihres Stromversorgers schleunigst reagieren. Viele Menschen reagieren nicht oder zu spät auf die Zahlungsaufforderungen und riskieren dadurch, dass ihnen der Strom abgestellt wird.

Mehr zum Thema verrät das folgende Video:

Quelle: YouTube/Michael Lange