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Stromanbieter: Verbraucherschützer prangern Mahnkosten an

Foto Mahngebühren StromanbieterDie Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz prangert die Mahngebühren vieler Gas- und Stromanbieter an: Laut einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung sind die Gebühren für eine erste Mahnung bei vielen Energieversorgern deutlich zu hoch. Bereits zu Beginn des Jahres urteilte das Landgericht Frankental, dass die Pfalzwerke zu hohe Mahngebühren forderten (AZ: 6 O 281/12). Im Frühjahr überprüften die Verbraucherschützer in Rheinland-Pfalz dann die Mahnkosten der Gas- und Stromversorger in dem süddeutschen Bundesland und kamen zu dem Schluss, dass die Pfalzwerke bei weitem nicht die einzigen sind, die zu hohe Mahngebühren von ihren Kunden verlangen.

Bis zu zehn Euro Mahngebühren

Fabian Fehrenbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärte, dass fast alle der 63 untersuchten Energieversorger überzogene Mahnkostenpauschalen fordern. 40 Unternehmen (etwa 63 Prozent) verlangen schon für die erste Mahnung mindestens fünf Euro Gebühren, ein Energieversorger berechnet sogar zehn Euro. Knapp zehn Prozent der Gas- und Stromanbieter berechnet Mahnkosten zwischen drei und fünf Euro. Nur zwei Anbietern reichen weniger als drei Euro Mahngebühren: die Stadtwerke Annweiler am Trifels (2,56 Euro) und entega (2,50 Euro). Der Mainzer Energieversorger entega musste allerdings erst mehrfach von der Verbraucherzentrale kritisiert werden, bevor er die Mahnkosten von einst elf Euro auf nun 2,50 Euro gesenkt hat. Nur drei der untersuchten rheinland-pfälzischen Energieanbieter berechnen für die erste Mahnung gar keine Gebühren:

  • EVM Koblenz
  • Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben
  • Stadtwerke Neuwied

Völlig überzogene Mahnkosten

Für Unverständnis nicht nur bei den Verbraucherschützern sorgt der Umstand, dass manche Energieversorger ihre Mahnkosten nach dem öffentlich-rechtlichen Gesetz staffeln dürfen. Dazu gehören Gemeindewerke, die als Anstalten des öffentlichen Rechts oder als kommunale Eigenbetriebe Strom und Gas an private Endkunden vertreiben dürfen. Die Gemeindewerke dürfen mindestens fünf Euro Mahngebühren oder noch mehr verlangen, je nach Höhe des geschuldeten Betrags. Allerdings steht diese Gebührenstaffelung im Widerspruch zu diversen Urteilen von Zivilgerichten. Demnach muss sich die Höhe der Mahngebühren an den Kosten orientieren, die dem Energieanbieter tatsächlich entstehen. Im Fall der Pfalzwerke waren das lediglich 1,50 Euro.

Teure Stromkosten vermeiden!

Für Kunden bedeuten die Untersuchungsergebnisse vor allem, dass sie am besten ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen, damit Mehrkosten durch Mahngebühren ausgeschlossen sind. Wer allerdings generell Probleme hat, seine Stromrechnung zu zahlen, sollte nach Möglichkeit zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Auf PREISVERGLEICH.de geht der Tarifvergleich für Strom ganz einfach – der erste Schritt hin zu niedrigeren Stromkosten.