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Differenzbilanzkreis

Ein Differenzbilanzkreis ist Teil eines fiktiven Gebildes, das dazu dienen soll, den Stromverbrauch in Deutschland festzustellen. Diese fiktive Konstruktion wird Bilanzkreis genannt und wird erstellt, um eine lückenlose Energieversorgung zu garantieren. Zu diesem Zweck werden Regionen, die über eine willkürliche Anzahl an Einspeise- und Ausspeisestellen für Energie verfügen, zusammengefasst und es wird ein Energiemengenbilanzkonto für sie geführt.

Von einem Differenzbilanzkreis ist immer dann die Rede, wenn die Bilanz dieses Kontos ins Negative fällt. Dies geschieht in Fällen, in denen die Lastprognose für einen Bilanzkreis nicht zutrifft, also die Lieferanten, die für einen bestimmten Bilanzkreis zuständig sind, nicht genügend Energie bereitstellen können, sodass der Netzbetreiber die Versorgungslücke mit Ausgleichsenergie schließen muss. Der Differenzbilanzkreis zeigt also einen Mangel in der Energieversorgung zwischen Netzbetreiber und Energielieferant aufgrund einer falschen Prognose des Letzteren. In der Konsequenz bedeutet dies, dass für den Ausgleichsstrom entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen müssen. Diese wurden häufig von den Lieferanten entrichtet, jedoch hat sich das durch die Neuschaffung von Gesetzen mittlerweile geändert.

2005 wurde die Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung verabschiedet, die das System der Bilanzkreise und damit ebenso den Differenzbilanzkreis ermöglichte. Mit deren Hilfe sollte ein Differenzbilanzkreis rein technisch schnell festgestellt und die nötigen Ausgleichszahlungen umgehend an den betreffenden Netzbetreiber weitergeleitet werden können. 2011 trat dann die Erweiterung dieser Regelung in Form der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom in Kraft.