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Abfangsicherheit

Die Abfangsicherheit greift, wenn stromerzeugende Einheiten, also Kraftwerke, plötzlich vom Netz getrennt sind. Für den Betrieb benötigen diese nämlich selbst Strom. Fällt dieser aus, muss die Abfangsicherheit, die bspw. über Notstromaggregate erfolgt, dafür sorgen, dass die Kraftwerke unverzüglich einen Betriebszustand erreichen, der den Eigenbedarf decken kann. Über die Abfangsicherheit ist also ein möglicher Stromerzeugungsausfall abzumildern, da die Kraftwerke so leichter wieder an das Netz anzuschließen sind. Abfangsicherheit bedeutet, dass das Kraftwerk auf den oben erwähnten Eigenbedarf abgefangen wird und auf diesem Level mindestens zwei Stunden lang betrieben werden kann.

Diese Zeit soll gemäß Planung ausreichen, um die Probleme, die zur Trennung vom Stromnetz führten, zu beheben. Das Trennen vom Netz erfolgt zum Beispiel, wenn ein Baum auf eine Stromleitung gefallen ist und diese beschädigt hat. Würden wir dieses unterbrochene Netz weiter mit Strom versorgen, hätte das mehrere Konsequenzen: Erstens würde es zu Kurzschlüssen kommen, zweitens würde es zu technischen Defekten in den Kraftwerken kommen und drittens würden die Verbraucher wegen der defekten Leitung nicht mit Strom versorgt werden. Die Abfangsicherheit sorgt also dafür, dass die Kraftwerke im Leerlauf weiterlaufen, um größere Schäden zu verhindern. Gerade bei Atomkraftwerken ist die Abfangsicherheit zur Schadensvermeidung sehr wichtig, da die ausreichende Kühlung des Brennstabes nur zu gewährleisten ist, wenn das Kraftwerk in Betrieb bleibt.