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A-Gemeinde

Als A-Gemeinde bezeichnen wir eine Gemeinde, die im Besitz einer oder mehrerer Stromerzeugungsanlagen und eigener Verteilungsnetze ist und damit die Versorgung ihrer Verbraucher mit Elektrizität sicherstellt. Sie sind von den öffentlichen Netzen abgeschnitten. Folglich hat solch eine Gemeinde keine Abhängigkeit von in- und ausländischen Stromanbietern und ist nicht dem Preiskampf der marktführenden Konzerne unterworfen. Die Finanzierung zum Aufbau, Umbau, Erweiterung und Wartung dieses Versorgungsnetzes tragen im allgemeinen die A-Gemeinden in voller Höhe selbst. Für gewöhnlich werden die Erzeugungsanlagen aufgrund ihrer hohen Anschaffungskosten an wirtschaftlich günstigen Standorten platziert, beispielsweise Windkraftwerke in Regionen mit weiten, flachen Feldern.

Eine Gemeinde mit gut ausgebauten Versorgungsnetzen ist in hohem Maße autark und könnte selbst im Falle des Zusammenbruchs eines größeren Netzes noch immer ihre Verbraucher mit Strom bedienen und gegebenenfalls Nachbargemeinden mitversorgen. Sie heißen auch Inselgemeinden. Gemeinden, die von öffentlichen Stromversorgungen abhängig sind, nennen wir B-Gemeinden und sind im Gegensatz zu den A-Gemeinden abhängig von den vier herrschenden Netzbetreibern. Die vier Netzbetreiber in Deutschland sind 50Hertz (hauptsächlich in Ostdeutschland), Amprion im westlichen Deutschland, EnBW AG in Südwestdeutschland und TenneT von der Nordseeküste über die Mitte Deutschlands bis nach Bayern. Diese Betreiber sind wie die A-Gemeinden verantwortlich für den Zustand und die Leistungsfähigkeit ihres Leitungsnetzes.