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Verbrauchsabhängiger Leistungspreis

Der verbrauchsabhängige Leistungspreis ist jener Preis, den Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh an ihren Stromanbieter entrichten müssen. Dies betrifft vor allem gewerbliche Betriebe. Für den verbrauchsabhängigen Leistungspreis wird entweder die effektiv verbrauchte Menge oder der höchste Wert der bezogenen Leistung pro Abrechnungsperiode ermittelt und dem Kunden zusätzlich zum üblichen verbrauchsunabhängigen Grundpreis in Rechnung gestellt. Während sich Stromanbieter bei Haushalten am Durchschnittsverbrauch orientieren können, dessen Wert nur geringfügig schwankt, stellt sich die Verbrauchskurve eines mittelständischen Unternehmens, eines Großbetriebs oder der Industrie deutlich anders dar.

Um durchgehend auch während Spitzenproduktion und Hochkonjunktur die gleich bleibende und stabile Stromversorgung garantieren zu können, haben die Energieanbieter den sogenannten verbrauchsabhängigen Leistungspreis eingeführt. Für den Kunden bedeutet dies die Gewähr einer ununterbrochenen Stromversorgung unabhängig von seinem Bedarf. Ebenso ist eine exakte periodische Abrechnung möglich, die viele Vorteile für eine eventuelle projektbezogene Weiterverrechnung der Kosten bringt.

Im Gegensatz zum Privathaushalt wirken sich bei der Abrechnungsvariante des verbrauchsabhängigen Leistungspreises Phasen mit niedrigerem Stromverbrauch (etwa wegen geringerem Produktionsvolumens) sofort positiv in der nächsten Leistungsabrechnung aus. Abhängig vom Energieversorger werden unterschiedliche Tarifmodelle angeboten, die in §39 Energiewirtschaftsgesetz als "Allgemeine Preise" geregelt sind. Während mit dem Grundpreis ein verbrauchsunabhängiger Betrag erhoben wird, können die Stromanbieter mit der Verrechnung des verbrauchsabhängigen Leistungspreises ihre permanente Energielieferung gewährleisten.

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