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Leistungsmittelwert

Der Leistungsmittelwert errechnet sich aus der verbrauchten Energie des Stromkunden. Wie ermitteln wir die Kosten, wenn wir Energie, d.h. Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme beziehen? Die Kosten-Abrechnung erfolgt nach dem Verursacher-Prinzip. Die notwendige und tatsächlich verbrauchte Energie besteht aus dem Arbeitspreis (gemessen in kWh = verbrauchte Menge der Energie), dem Leistungspreis (gemessen in kW = die Kosten für den Leistungsmittelwert), für die Netznutzung und den Sonderabgaben inklusive Steuern.

Der höchste Leistungsmittelwert und nicht der höchste Wert im Moment der Messung bestimmt die Kostenhöhe. Mit der Freigabe des Monopols auf den Strommärkten durch die Energieversorgungsunternehmen, konnten alle Energiehändler jeden Verbraucher mit Strom versorgen. Einzige Bedingung: Sie müssen den Netzbetreibern ein Entgelt für die Nutzung der Stromnetze, sowie für die Messung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung zahlen. Für die Berechnung des Entgeltes ziehen wir den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres heran. Mit einem entsprechenden Maximum-Zähler messen wir den Bezug bzw. den Verbrauch der Energie. Die Dauer der Messperiode beträgt im Allgemeinen 15 Minuten bei Strom und 60 Minuten bei Gas. Die exakt in dieser Zeitspanne verbrauchte Energie erfassen wir als Leistungsmittelwert (kW) und speichern diesen. Der Maximum-Zähler misst zusätzlich zum Stromverbrauch den höchsten in einem Jahr anfallenden Leistungsmittelwert eines Kunden in kW. Hierzu ist die Verwendung eines Eintarifzählers als auch die eines Zweitarifzählers üblich, bei einem Stromverbrauch unter 100.000 kWh im Jahr.