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Immission

Bei einer Immission handelt es sich um eine Umwelteinwirkung wie zum Beispiel Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Geräusche, Wärme, Licht und Strahlen, die auf den Menschen, die Umwelt, Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft oder Boden einwirken. Der Strom selbst verursacht höchstens beim Transport durch Hochspannungsleitungen magnetische Strahlungen, die jedoch aufgrund der Entfernung zu bewohnten Gebieten unschädlich sind. Im Bereich der Elektrizitätswirtschaft entsteht eine Immission vor allem bei der Stromerzeugung. Sie ist Folge einer Emission, also der Abgabe von Schadstoffen an die Umwelt. So wird zum Beispiel bei der Nutzung fossiler Energieträger Kohlendioxid freigesetzt.

Braunkohlekraftwerke verursachen mit 1153 g CO2 pro Kilowatt den höchsten Ausstoß an Kohlendioxid, gefolgt von den Steinkohlekraftwerken mit 949 g CO2 pro Kilowatt. Aber auch Solarstromanlagen, Windkraftwerke sowie Kernkraftwerke verursachen nur geringe Immissionen.

Die gesetzlich zulässigen Höchstwerte einer Immission sind im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Sie regelt die Grenzwerte, innerhalb derer eine Immission noch zulässig ist. In den nächsten Jahren ist geplant, die Stromerzeugung nach und nach auf regenerative Energieträger umzustellen, die nur wenig Schadstoffe in die Umwelt emittieren und dadurch auch nur eine geringe Immission verursachen. Allerdings können diese Maßnahmen ebenfalls Eingriffe in die Umwelt zur Folge haben. So sind zum Beispiel neue Hochspannungsleitungen zu verlegen und Windkraftanlagen können das Landschaftsbild verändern.